Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, hat einen 56-jährigen, in Burgdorf wohnhaften Mann des Stimmenfangs für schuldig erklärt. Dieser hatte im Rahmen der Grossratswahlen 2014 planmässig Wahlzettel von in der Stadt Burgdorf Wahlberechtigten eingesammelt, abgeändert und sie...
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, hat einen 56-jährigen, in Burgdorf wohnhaften Mann des Stimmenfangs für schuldig erklärt. Dieser hatte im Rahmen der Grossratswahlen 2014 planmässig Wahlzettel von in der Stadt Burgdorf Wahlberechtigten eingesammelt, abgeändert und sie wiederum an die jeweils Wahlberechtigten ausgehändigt. Der Mann wurde mit einer Busse von 700 Franken bestraft. Er wird ferner für die Verfahrenskosten von 300 Franken aufzukommen haben. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Aufgrund erster Feststellungen am Wahlsonntag hatte der Stimmausschuss der Stadt Burgdorf (Wahlkreis Emmental) im Rahmen einer gezielten Nachkontrolle festgestellt, dass auf 23 Wahlzetteln einer Liste jeweils mehrere Namen gestrichen und Namen derselben Liste mit der gleichen Handschrift ein zweites Mal aufgeführt worden waren. Die Stadt Burgdorf hatte hierauf Strafanzeige eingereicht und die Wahlzettel für ungültig erklärt. Am Wahlergebnis änderte sich nichts.
Aufgrund erster Feststellungen am Wahlsonntag hatte der Stimmausschuss der Stadt Burgdorf (Wahlkreis Emmental) im Rahmen einer gezielten Nachkontrolle festgestellt, dass auf 23 Wahlzetteln einer Liste jeweils mehrere Namen gestrichen und Namen derselben Liste mit der gleichen Handschrift ein zweites Mal aufgeführt worden waren. Die Stadt Burgdorf hatte hierauf Strafanzeige eingereicht und die Wahlzettel für ungültig erklärt. Am Wahlergebnis änderte sich nichts.

