Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle hat die Kantonspolizei Zürich am Freitagnachmittag im Flughafen Zürich insgesamt 17 Reisecars sowie deren Lenkerinnen und Lenker überprüft.
Bei der mehrstündigen Kontrolle wurde ein besonderes Augenmerk auf die Betriebssicherheit der Fahrzeuge sowie auf die Arbeits- und Ruhezeit der Lenkerinnen und Lenker gerichtet. In fünf Fällen mussten Verstösse gegen die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit geahndet werden.
Bei zwei Gesellschaftswagen wurden kleinere Mängel festgestellt, die mit einem Ordnungsbussenzettel erledigt werden konnten. Bei einem Reisecar mit einem Gepäckanhänger, der im Linienverkehr nach Spanien unterwegs war, war die Verschleissanzeige der Anhängerkupplung nicht betriebssicher.
Zudem führte er drei Motorräder im Anhänger mit. Der Lenker wird verzeigt und konnte seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem der Mangel behoben war.
Bei zwei Gesellschaftswagen wurden kleinere Mängel festgestellt, die mit einem Ordnungsbussenzettel erledigt werden konnten. Bei einem Reisecar mit einem Gepäckanhänger, der im Linienverkehr nach Spanien unterwegs war, war die Verschleissanzeige der Anhängerkupplung nicht betriebssicher.
Zudem führte er drei Motorräder im Anhänger mit. Der Lenker wird verzeigt und konnte seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem der Mangel behoben war.

