Am Dienstagnachmittag (17. September 2024) fiel einer Patrouille der Verkehrspolizei auf der Autobahn A4 ein ausländisches Sattelmotorfahrzeug auf, das mit einer geladenen Autopresse unterwegs war. Da das Ladegut auf den ersten Blick ungenügend gesichert war, wurde das Fahrzeug von der Autobahn geleitet und einer genaueren Prüfung unterzogen.
Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass die transportierte Autopresse auf dem Sattelsachentransportanhänger nicht nur ungenügend gesichert war, sondern auch das zulässige Gesamtgewicht um mehrere Tonnen überschritten wurde. Die Wägung ergab einen Wert von rund 51 Tonnen, erlaubt sind für einen solchen Transport ohne zusätzliche Bewilligung 40 Tonnen. Weiter hat der Chaffeur in mehreren Punkten gegen die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit verstossen.
Die Weiterfahrt wurde dem 35-Jährigen untersagt und die geladene Autopresse polizeilich sichergestellt. In der Folge wurde das Ladegut durch eine Drittfirma mit einem Pneukran abgeladen.
Nachdem der Chauffeur am Tag danach (18. September 2024) eine Bussenkaution in der Höhe von rund 3'500 Franken hinterlegt hatte, wurde ihm die Autopresse wieder ausgehändigt. Der 35-Jährige wird für seine Verfehlungen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.