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Cham ZG - Petarden abgefeuert - erste Ermittlungserfolge

Zuger Polizei

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Die Zuger Polizei hat zwei Männer ermittelt, die im Stadion Eizmoos in Cham ZG verbotene Petarden abgefeuert hatten. Die Beiden sind geständig.

Nachdem am Samstagabend mehrere vermummte Personen während des 1. Liga-Fussballspiels SC Cham gegen den SC Kriens Petarden abgefeuert hatten (polizeiticker.ch berichtete), hat die Zuger Polizei Bildmaterial ausgewertet und mehrere Personen einvernommen. Zwei Männer im Alter von 22 und 24 Jahren sind geständig, wenige Tage vor dem Spiel gezielt rund ein Dutzend pyrotechnische Gegenstände gekauft und diese am Samstagabend im Sektor der SC Kriens-Zuschauer abgebrannt zu haben.
Einer der beschuldigten Petardenzünder gab in der Einvernahme an, eine persönliche Verbindung zum SC Kriens zu haben und als Sympathisant des Luzerner Vereins am Match gewesen zu sein. Nach einem kurzen Gerangel mit einigen SC Kriens-Anhängern flohen die Petardenzünder schliesslich noch vor Spielende aus dem Stadion.
Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Das im Stadion Eizmoos abgefackelte pyrotechnische Material unterliegt dem Sprengstoffgesetz. Das Abbrennen zu nicht gewerblichen Zwecken ist gemäss Art. 15 Abs. 5 SprstG verboten. Den Beschuldigten droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (Art. 37 Abs. 1 SprstG i.V.m. Art. 333 Abs. 2 lit. a StGB). Sie werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht.
Nach bisherigem Ermittlungsstand werden neben den Beschuldigten weitere Personen dringend verdächtigt, an der Petarden-Aktion beteiligt gewesen zu sein. Ebenso laufen die Ermittlungen zu den Verursachern der Sachbeschädigungen an den Werbebanden im Stadion.
Dank der Kontrolle des Fancars des SC Kriens konnten alle Insassen als Täterschaft ausgeschlossen werden. Allerdings haben die Einsatzkräfte im Fahrzeug kleinere Mengen an Betäubungsmitteln gefunden (Amphetamin und Cannabis), die von den Besitzern vor Beginn der Personenkontrollen weggeworfen wurden.

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