Die mehrheitlich nigerianischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in europäischen Ländern erhielten eine direkte Wegweisung und mehrjährige Einreisesperren. Die Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen wurden durch das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden sowie das Staatssekretariat für Migration verfügt.
In einigen Fällen konnten durch die Fahnder der Kantonspolizei Graubünden weitere Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer eruiert werden. Sämtliche Beschuldigte wurden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.
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