Dazu werden folgende Massnahmen getroffen:
- Erhöhte Polizeipräsenz
- Gezielte Verkehrskontrollen, speziell wegen Fahren in angetrunkenem Zustand
- Kontrollen betreffend unbefugtem Schiessen oder Abbrennen von Feuerwerk etc. auch während des Fasnachtsumzuges (Verbot gemäss Art. 35 Polizeigesetz)
Verkehrsbehinderungen während des Fasnachtsumzuges
Am Samstag, 10. Februar 2018, zwischen 13.45 und ca. 17.00 Uhr, findet in der Churer Innenstadt der traditionelle Fasnachtsumzug statt.
Route: Kasernenstrasse, Welschdörfli, Obertor, Grabenstrasse, Postplatz, Bahnhofstrasse, Alexanderplatz, Quaderstrasse, Kauffmannstrasse, Grabenstrasse, Postplatz, Poststrasse bis zum Majoranplatz
Mit Verkehrsbehinderungen ist ab ca. 12.00 Uhr zu rechnen. Im Bereich der Umzugsroute ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigungen der fahrplanmässigen Kurse des Stadtbusbetriebes zu rechnen.
Die motorisierten Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die Innenstadt grossräumig zu umfahren. Verkehrsumleitungen sind signalisiert.
Artikelfoto: polizeiticker.ch - (Symbolbild)