Bei den Einsätzen handelte es sich um vier Verstösse gegen das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen, eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, sowie mehrere Einsätze wegen Betrunkenen, Schlägereien, Sachbeschädigungen, Hilfeleistungen und einer Nachtruhestörung.
Verstösse gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden mehrere Gastwirtschaften kontrolliert. Dabei hielten vier Betriebe die Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen nicht ein, indem im Nichtraucherbereich geraucht wurde.
Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz
Ein 41-jähriger Fahrzeuglenker fuhr unter Einfluss von Alkohol und wird deshalb bei der zuständigen Untersuchungsbehörde zur Anzeige gebracht.