In den Abendstunden des 09.11.2024 führte die Stadtpolizei Chur auf der Umfahrung Süd eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Ein Fahrzeug wurde mit der Bruttogeschwindigkeit von 117 km/h erfasst.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Örtlichkeit 80 km/h. Nach Abzug der Toleranz überschritt der Verkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit um 33 km/h. Dieser wurde durch die Stadtpolizei Chur bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo Chur