Ziel der ausgeweiteten Kostenübernahme für Impfungen gegen das Coronavirus ist ein einfacher Zugang für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, jedoch nicht krankenversichert sind. Das betrifft in erster Linie Diplomatinnen und Diplomaten sowie Mitarbeitende internationaler Organisationen.
Dasselbe soll auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten, die in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten und an ihrem Wohnort krankenversichert sind. Betroffen von der neuen Regelung sind schätzungsweise 150'000 Personen. Würde für sie alle eine Einzelrechnung ausgestellt, so wären die administrativen Kosten höher als für das Impfen selber. Verschiedene Nachbarländer kennen eine ähnliche Regelung. Der Bundesrat rechnet mit zusätzlichen Kosten von 3.5 Millionen Franken. Die Regelung gilt rückwirkend auf den 4. Januar 2021.