Coronavirus - Bundesgericht empfiehlt seinen Mitarbeitenden Heimarbeit - Maskentragpflicht bei öffentlichen Beratungen
Bundesgericht
Das Bundesgericht passt sich den neuen Massnahmen des Bundesrates an und empfiehlt seinen Mitarbeitenden Heimarbeit. Der Normalbetrieb des Bundesgerichts wird beibehalten. Wer an einer öffentlichen Urteilsberatung teilnimmt, muss in den Gebäuden des Bundesgerichts eine Maske tragen.
Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat die Corona-Massnahmen des Gerichts angepasst. Sie empfiehlt den Mitarbeitenden des Bundesgerichts Heimarbeit.
Der Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden und die Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus sind für das Bundesgericht vorrangig. Der Mitarbeiterstab soll so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich vor Ort anwesend sein.
Nur soweit das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, sollen die Mitarbeitenden am Gericht selber tätig sein. Das Bundesgericht arbeitet in diesem Rahmen an den Standorten in Lausanne und Luzern im Normalbetrieb weiter.
Wer an einer öffentlichen Urteilsberatung des Bundesgerichts teilnimmt (Parteien, Rechtsvertreter, Publikum und Medienschaffende), muss im Innern der Gerichtsgebäude eine Maske tragen. Wie bis anhin müssen sich Besucher und Medienschaffende drei Tage vor der öffentlichen Beratung beim Bundesgericht anmelden.
Die Hygiene- und Verhaltensvorschriften des BAG, insbesondere das Abstandhalten, sind bei der Teilnahme an einer öffentlichen Beratung weiterhin strikte einzuhalten.

