Coronavirus – Der Kanton Aargau beschränkt Gästezahl in Bars und Clubs auf 100 Personen
Kanton Aargau
Maximal 100 Personen pro Sektor bei Veranstaltungen In Absprache mit den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn beschliesst der Kanton Aargau weitere Massnahmen in der Epidemiebekämpfung. Kantonsärztin Yvonne Hummel erlässt eine Beschränkung der Personenzahl für Bar- und Clubbetriebe auf 100 Personen. Weiter müssen die Organisatoren von Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern eine Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen (bisher 300) vornehmen.
Die Kompetenzen in der Epidemiebekämpfung sind mit dem
Ende der ausserordentlichen Lage an die Kantone übergegangen. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau haben gemeinsam entschieden, weitere
Schritte zur Verhinderung wiederansteigender Infektionszahlen zu unternehmen. Die vier Kantone stellen mit ihren abgestimmten Massnahmen ein koordiniertes Vorgehen sicher.
"Die Massnahmen der Kantone haben zum Ziel, das
Contact Tracing in den kommenden Wochen und Monaten
sicherzustellen", erklärt Regierungsrat Jean-Pierre Gallati,
Vorsteher Departement Gesundheit und Soziales.
Seit Mitte Juni steigt die Anzahl an Covid-19-Infektionen wieder an. Die Schweiz verzeichnete Ende Juni/Anfang Juli wieder tägliche Neuansteckungen im dreistelligen Bereich. Die
Haupttreiber steigender Fallzahlen waren Einreisen und Ansteckungen in Bars und Clubs. Mit der Quarantänepflicht für
Einreisende aus Risikogebieten hat der Bundesrat eine entsprechende Massnahme ergriffen.
Maximal 100 Personen pro Sektor bei Veranstaltungen
In Absprache mit den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn beschliesst der Kanton Aargau
weitere Massnahmen in der Epidemiebekämpfung. Kantonsärztin Yvonne Hummel erlässt eine Beschränkung
der Personenzahl für Bar- und Clubbetriebe auf 100 Personen. Weiter müssen die Organisatoren von Veranstaltungen mit über 100 Besucherinnen und Besuchern eine
Unterteilung in Sektoren mit maximal 100 Personen (bisher 300) vornehmen.
Beschränkung der Personenanzahl in Bar- und Clubbetrieben
Der Kanton Aargau hat mit der Einführung einer Ausweispflicht für Bars und Clubs letzte Woche einen ersten Schritt
zum verbesserten Contact Tracing unternommen und führt
nun in Absprache mit den vier Kantonen eine Einlassbeschränkung für Bars und Clubs von 100 Personen ein. Der
Ansteckung einer grossen Anzahl von Personen kann in
Bar- und Clubbetrieben einzig mit einer personellen Begrenzung entgegengewirkt werden. Die Beschränkung der Personenanzahl auf maximal 100 gleichzeitig anwesende Gäste
senkt einerseits die genannte Gefahr einer Massenansteckung sowie einer Überforderung des Contact Tracing und
lässt andererseits einen wirtschaftlichen Betrieb zu.
Reduktion der Sektorengrösse bei Veranstaltungen auf
maximal 100 Personen
Gemäss Art. 6 Abs. 2 Covid-19-Verordnung besondere Lage
muss eine Unterteilung in Steh- oder Sitzplatzsektoren mit
maximal 300 Personen vorgenommen werden, wenn bei
Veranstaltungen mit über 300 Besucherinnen und Besuchern während einer bestimmten Dauer weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen ergriffen
werden können. Die genannte Anzahl Personen hat sich in
der Praxis als zu hoch herausgestellt. Die vier Kantone haben sich zudem darauf verständigt, die maximale Sektorengrösse bei Veranstaltungen mit bis zu 1'000 Teilnehmenden
auf 100 statt bisher 300 Personen festzulegen. Damit wird
der im Falle einer Ansteckung zu kontaktierende Personenkreis reduziert. Diese Massnahme kommt wie die Ausweispflicht dem Contact Tracing zugute.
Die angeordneten Massnahmen sind befristet und gelten ab
Donnerstag, 9. Juli 2020, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 16. August 2020, 24.00 Uhr.
Die Massnahmen stützen sich auf Empfehlungen der "Swiss
National Covid-19 Science Task Force". Vorgesehen sind
risikobasierte Massnahmen für Situationen mit hohem Ansteckungsrisiko. "Das Übertragungsrisiko ist besonders
hoch, wenn viele Menschen ohne Einhaltung der Abstandsregeln oder anderer Schutzmassnahmen wie das Tragen
von Gesichtsmasken zusammenkommen – insbesondere in
Innenräumen wie zum Beispiel bei Clubs und Bars sowie auf
grossen Veranstaltungen", begründet Yvonne Hummel die
Massnahmen.


