Das Zürcher Gesundheitswesen ist auf das neue Coronavirus (2019-nCoV) vorbereitet. Die Gesundheitsdirektion steht in engem Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), der kantonalen Führungsorganisation (KFO) und den Spitälern.
Am 31. Dezember 2019 wurden den Behörden in der zentralchinesischen Provinz
Wuhan erstmals Meldungen über ungewöhnliche Lungenentzündungen gemacht.
Experten entdeckten bei den untersuchten Menschen ein bislang unbekanntes
Coronavirus (2019-nCoV). In der Schweiz gab es bis jetzt keine bestätigte Erkrankung
am neuen Coronavirus, aber einige Verdachtsfälle. Bei den meisten dieser konnte
2019-nCoV bereits als Ursache ausgeschlossen werden.
Die internationalen Gesundheitsbehörden und das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
nehmen die Situation ernst. Letzte Woche wurden die kantonsärztlichen Dienste über
die nötigen Massnahmen informiert. Im Kanton Zürich werden diese von der Gesundheitsdirektion in Zusammenarbeit mit den Spitälern und der Ärzteschaft umgesetzt.
Die Zürcher Bezirksärzte inklusive der infektiologischen Abteilungen von Universitätsspital Zürich (USZ), Stadtspital Triemli, Kantonsspital Winterthur (KSW) und Kinderspital Zürich wenden die neue zweistündige Meldepflicht bereits seit letzter Woche an.
Für
die Abklärungen von 2019-nCoV-Verdachtsfällen wird das Protokoll der CoronavirusErkrankungen MERS, mit dem der Kanton Zürich bestens vertraut ist, verwendet.
Die aktuelle Situation kann vom Zürcher Gesundheitswesen gut bewältigt werden. Die
kantonale Führungsorganisation (KFO), die bei ausserordentlichen Lagen in Erscheinung tritt, ist über die Situation informiert und könnte jederzeit aktiv werden, falls sich
die Lage ändern sollte.
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Nach einer China-Reise besteht kein Grund, eine Notfallstation aufzusuchen, solange
keine Symptome wie Husten oder Atemnot bestehen. Zur Krankheit können die Hausärztin bzw. der Hausarzt Auskunft geben. Wer aus China zurückgekommen ist und sich
krank fühlt, soll bei der Hausärztin / beim Hausarzt oder beim Ärztefon (Telefon 0800
33 66 55) anrufen, bevor er sich in die Praxis begibt.
Falls sich die Situation im Kanton Zürich ändern sollte, würde die Gesundheitsdirektion
wieder informieren.


