Coronavirus – Diese Massnahmen plant der Bundesrat für die Schweiz
Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)
Der Bundesrat will rasch entscheiden können, sollte sich die Situation weiterhin ungünstig entwickeln. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 entschieden, zwei Varianten für weitergehende Massnahmen in Konsultation zu geben. Die erste Variante sieht in Innenbereichen die Einführung der 2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht vor. Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, Restaurants sowie Veranstaltungen würde geimpften und genesenen Personen vorbehalten. Wo die Maske nicht getragen oder nicht im Sitzen konsumiert werden kann, etwa in Discos, Bars oder bei gewissen Freizeitaktivitäten, ist zusätzlich ein negativer Test nötig (2G-plus-Regel). In der zweiten Variante sind dort Schliessungen geplant, wo die Maske nicht getragen werden kann. Bei beiden Varianten würden die Basismassnahmen verstärkt, etwa mit einer Homeoffice-Pflicht und der Beschränkung privater Treffen. Die Konsultation dauert bis am 14. Dezember. Der Bundesrat hat zudem die Konsultation zur erneuten Übernahme der Testkosten gestartet, um den Auftrag des Parlaments nach der Schlussabstimmung möglichst rasch umsetzen zu können.
Angesichts der hohen Auslastung der Intensivpflegestationen und den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Omikron-Variante ist es wichtig, die Viruszirkulation der Deltavariante zu reduzieren, um die Spitäler entlasten zu können. Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 Massnahmenverschärfungen beschlossen. Wie gut diese umgesetzt werden und ob damit der Trend bei den Hospitalisationen gebrochen werden kann, wird sich erst in einigen Tagen zeigen.
Variante 1 sieht den Einsatz einer umfassenden 2G-Regel vor. In den Bereichen, in denen aktuell in Innenräumen die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), soll künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen) gelten. Damit wird das epidemiologische Risiko deutlich reduziert; bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in aller Regel nicht schwer und eine Hospitalisation nicht nötig.
Variante 2 sieht ebenfalls eine 2G-Regel mit Maskenpflicht vor. Im Unterschied zu Variante 1 würden aber alle Bereiche geschlossen, bei denen keine Maske getragen werden kann. Dies betrifft auch die Innenbereiche von Restaurants sowie Fitnesscenter, Discos und Bars. In geschlossenen Sportstadien wäre Essen und Trinken nicht mehr erlaubt. Zulässig blieben sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen, bei denen eine Maske getragen werden kann. Zugelassen blieben auch sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch eine Diskussion über weitergehende Schliessungen geführt. Betroffen wären sämtliche Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben; auch Fach- und Publikumsmessen und Veranstaltungen in Innenbereichen würden verboten. Nicht geschlossen würden Läden, Hotel-Restaurants für Hotelgäste und Dienstleistungsbetriebe (Coiffeur, Bank, Post). Ausnahmen sind zudem vorgesehen für religiöse oder politische Veranstaltungen bis 50 Personen, Profisport und -kultur sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.
Alle Varianten würden mit Basismassnahmen ergänzt. Diese Basismassnahmen sehen Verschärfungen der Regelungen bei privaten Treffen, am Arbeitsplatz und an den Hochschulen vor.
Bei beiden Varianten ist eine Einschränkungen für nicht immunisierte Personen im privaten Bereich vorgesehen. Sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, dürfen sich nur noch 5 Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sollten weitergehende Schliessungen nötig werden, wären private Treffen auf 5 Personen beschränkt, unabhängig davon ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind. Diese Regel soll verhindern, dass Treffen und Aktivitäten in den privaten Bereich verlagert werden und die Wirkung der Verschärfungen verpufft.
Der Bundesrat stellt zudem die Home-Office-Pflicht erneut zur Diskussion. Bei einer Home-Office-Empfehlung zu bleiben, wenn Schliessungen verordnet werden müssten, hält der Bundesrat nicht für angemessen. Für Personen, die nicht im Home-Office arbeiten können, soll auf eine 3G- oder 2G-Regelung verzichtet werden. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, soll in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht gelten.
Neben den repetitiven Tests ist die Maskenpflicht eine zentrale Massnahme, um die Viruszirkulation zu reduzieren. Wie schon in früheren Massnahmenpaketen soll sich der Bund auf die obligatorische Maskenpflicht auf Sekundarstufe II beschränken. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen allerdings dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen.
An den Universitäten und den Fachhochschulen soll wiederum Fernunterricht gelten, wobei Prüfungen ausgenommen werden sollen. Viele Hochschulen unterbrechen allerdings die Unterrichtstätigkeit über die Weihnachtszeit sowieso und das Frühlingssemester beginnt an den Universitäten erst Mitte Februar 2022.
Der Detailhandel sowie die Skigebiete haben von sich aus angeboten, freiwillig Kapazitätsbeschränkungen einzuführen, um die Übertragung des Virus in ihrem Bereich eigenständig einzudämmen und einen Beitrag zur Eindämmung der Viruszirikulation zu leisten. Aus diesem Grund soll aktuell auf weitergehende Massnahmenverschärfungen in diesen Bereichen verzichtet werden.
Im Rahmen der Beratungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen die beiden Räte kürzlich eine weitreichende Testkostenübernahme durch den Bund. Der Auftrag des Parlaments soll möglichst rasch umgesetzt werden. Deshalb hat der Bundesrat heute die entsprechende Verordnungsänderung bei den Kantonen, Sozialpartnern und den zuständigen parlamentarischen Kommissionen in Konsultation gegeben. Sofern die eidgenössischen Räte diese Beschlüsse in der Schlussabstimmung am 17. Dezember 2021 bestätigen, soll das neue Testkostensystem am 18. Dezember in Kraft gesetzt werden.
Das kürzlich eingeführte Testregime, welches auch geimpfte und genesene Personen zu Tests vor und nach der Einreise verpflichtet, hat diverse Umsetzungsfragen ausgelöst. Der Bundesrat befragt deshalb die Kantone und die betroffenen Branchen auch zu Anpassungen dieses Testregimes.

