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Coronavirus - Es braucht vor den Festtagen eine gemeinsame Kraftanstrengung!

GDK

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Coronavirus - Es braucht vor den Festtagen eine gemeinsame Kraftanstrengung!
(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

Das Zusammenspiel zwischen Bund und Kantonen hat in den vergangenen Tagen nicht optimal funktioniert. Nun braucht es vor den Festtagen wieder eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Kantonen und der Bevölkerung. Die Reproduktionszahl deutet auf ein exponentielles Wachstum der Fallzahlen hin, eine Verschärfung der Massnahmen ist deshalb angezeigt.

Der Bundesrat stellte am vergangenen Freitag weitere Massnahmen in Aussicht, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen treffen. Verschiedene Kantone haben ihre Massnahmen in der Folge verschärft oder bestehende Massnahmen verlängert.
Aufgrund der sehr angespannten Lage mit auf hohem Niveau stabilen oder gar steigenden Fallzahlen ist der Bundesrat nun zum Schluss gekommen, dass die nationalen Basismassnahmen verstärkt werden sollen. Der Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Lukas Engelberger, sagt: «Dass das Vorgehen des Bundesrates gerade in der Westschweiz, wo die Fallzahlen zuletzt mit grossen Anstrengungen gesenkt werden konnten, teilweise auf Unmut stiess, ist nachvollziehbar.» Klar ist aber: Die Fallzahlen sind in der ganzen Schweiz zu hoch.
Die Mehrheit der Kantone sprach sich in der Anhörung denn auch im Grundsatz dafür aus, die kantonalen Massnahmen mit erweiterten nationalen Massnahmen zu vereinheitlichen und teilweise zu ergänzen. Es wurden aber zahlreiche Anpassungsanträge eingebracht, etwa bezüglich der Sperrstunde für Restaurationsbetriebe. Darauf hat der Bundesrat nun reagiert, unter anderem indem er weniger stark betroffenen Kantonen die Möglichkeit gibt, die Öffnungszeiten auszuweiten.
Die Kantone haben in der Anhörung auf die Notwendigkeit von weiteren wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen auf Bundesebene hingewiesen. Es sollen auch branchenspezifische Stützungsmassnahmen ergriffen werden. Die Kantone können und sollen weiterhin zusätzliche Massnahmen beschliessen, wenn die epidemiologische Lage im Kanton oder in einer Region dies erfordert.

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