Coronavirus im Aargau - Freizeit- und Schulaussenanlagen über Nacht geschlossen
Kanton Aargau
Die Aargauer Polizei hat in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen dieses Verbot insbesondere bei Schul- und Sportanlagen festgestellt – vor allem in der Nacht.
Der Bundesrat hat zur Bekämpfung des Coronavirus
Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen
im öffentlichen Raum verboten. Die Aargauer Polizei hat
in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen
dieses Verbot insbesondere bei Schul- und Sportanlagen festgestellt – vor allem in der Nacht.
Aus diesem
Grund hat die Kantonsärztin die Schliessung aller
Sport-, Freizeit- und Schulaussenanlagen zwischen
20.00 Uhr und 08.00 Uhr verfügt, das heisst, dass der
Zugang zu ihnen bzw. der Aufenthalt während dieser
Zeit auf ihnen verboten ist. Das Verbot tritt ab sofort in
Kraft. Mit dieser Massnahme kann das durch den Bundesrat verfügte Versammlungsverbot konsequent umgesetzt werden.
Zur Bewältigung der ausserordentlichen Lage hat der Bundesrat die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung
des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) erlassen. Gemäss Art. 7c Abs. 1 der COVID-19-Verordnung 2 sind Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf
Spazierwegen und in Parkanlagen verboten. Die Polizei hat
in der vergangenen Woche wiederholt Verstösse gegen dieses Verbot festgestellt. Vor allem auf Schul- und Sportanlagen wurden Personen angetroffen, die sich entweder in
Gruppen von mehr als 5 Personen oder unter Missachtung
der sozialen Distanz sportlich betätigt haben. Ein wesentlicher Teil dieser Menschenansammlungen fand in den
Nachtstunden statt. Aus diesem Grund hat die Kantonsärztin
per sofort die Schliessung aller Sport-, Freizeit- und Schulaussenanlagen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 08.00
Uhr verfügt, das heisst, dass der Zugang zu ihnen bzw. der
Aufenthalt während dieser Zeit in ihnen verboten ist. So ist
sichergestellt, dass das vom Bundesrat verfügte Versammlungsverbot konsequent umsetzt werden kann.
Aufnahme eines dritten Patienten aus dem Elsass wird
geprüft
Am 28. März 2020 trafen zwei Patienten aus Colmar per Helikopter im Kantonsspital Aarau ein. Beide wurden auf der
Intensivstation aufgenommen. Gleichzeitig hat der Kanton
Aargau auch aus dem schwer getroffenen Kanton Tessin
einen ersten Patienten im Kantonsspital Aarau aufgenommen. Für Patienten aus dem Kanton Tessin hat der Kanton
Aargau insgesamt fünf Intensivpflegeplätze zur Verfügung
gestellt. Nun prüft der Kantonsärztliche Dienst die Aufnahme
eines dritten Patienten aus dem Elsass. Die Kapazität des
Aargauer Gesundheitswesens wird dadurch nicht eingeschränkt.


