Coronavirus im Kanton St. Gallen - Ab Sonntag 13.12.2020 treten diese Massnahmen in Kraft
Kanton St. Gallen
Der Bundesrat hat am Freitag verschiedene zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bekannt gegeben. Die Regierung ergänzt diese – wie am Mittwoch kommuniziert – mit einem kantonalen Massnahmenpaket. Dazu liegt jetzt die entsprechende Verordnung vor. Die kantonalen Massnahmen treten am Sonntag, 13. Dezember 2020, in Vollzug.
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Die Anzahl Neuinfektionen mit Covid-19 sowie die Zahl der Hospitalisationen sind im
Kanton St.Gallen in den vergangenen Tagen wieder angestiegen. Das von der Regierung
mit den bisherigen Massnahmen verfolgte Ziel einer Stabilisierung und kontinuierlichen
Senkung der Fallzahlen konnte daher nicht erreicht werden. Für das Gesundheitspersonal
und die Gesundheitseinrichtungen bedeutet dieser Anstieg eine grosse Belastung.
Aufgrund dieser angespannten Situation hat die Regierung bereits am vergangenen
Mittwoch ein Massnahmenpaket vorgestellt, das für Entlastung sorgen soll. Das Paket
wurde nun auf die vom Bund am Freitag bekannt gegebenen Massnahmen abgestimmt,
und die Regierung hat die entsprechende Verordnung verabschiedet. Die von der
Regierung vorgesehenen Massnahmen in den Bereichen öffentlich zugängliche
Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen werden durch die vom Bundesrat
beschlossenen Massnahmen ersetzt. Ergänzend zu den bereits bestehenden, von Bund
und Kanton beschlossenen Massnahmen gilt daher kantonal ab Sonntag neu Folgendes:
− Besuche in Betagten- und Pflegeheimen müssen in einem öffentlich zugänglichen
Raum wie zum Beispiel der Cafeteria oder dem Foyer stattfinden. Die Leitung
kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorsehen.
− Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, dass die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als
möglich von zu Hause aus erfüllen (Homeoffice).
− Wer positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird, benachrichtigt
unverzüglich alle Personen, mit der er oder sie in den letzten 48 Stunden vor dem
Test oder vor dem Auftreten der ersten Symptome engen Kontakt hatte. Die
benachrichtigte Person begibt sich unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne.
− Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum,
namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind
verboten. Darbietungen im öffentlichen Raum, die zu Menschenansammlungen
führen können, sind verboten.
Die nun ergriffenen Massnahmen werden so lange in Vollzug bleiben, bis sich ein
nachhaltiger Rückgang der Fallzahlen zeigt. Sollte sich in den nächsten Tagen keine
Stabilisierung der Fallzahlen ergeben, werden weitergehende Einschränkungen
unumgänglich sein. Dabei ist die Regierung bestrebt, dass jene Massnahmen ergriffen
werden, die auch für einen längeren Zeitraum umgesetzt werden können. Dadurch soll die
Gefahr eines raschen Wiederanstiegs der Fallzahlen bei einer Lockerung reduziert
werden.
Die Regierung begrüsst die vom Bund angekündigte Aufstockung des
Härtefallprogramms. Der Kanton St.Gallen wird den damit geschaffenen Spielraum zur
Unterstützung der belasteten Branchen nutzen. Die Regierung wird voraussichtlich in der
kommenden Woche die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für eine rasche
Abwicklung von Gesuchen um finanzielle Entschädigung schaffen.


