Seit Beginn dieser Krise haben die Staatsanwaltschaft, das Jugendgericht und die Kantonspolizei Wallis bei der Anwendung der in der «COVID-19-Verordnung 2» vorgesehenen Sanktionen eine entschiedene Haltung eingenommen. So wurden bislang 57 Verzeigungen von der Kantonspolizei an die Staatsanwaltschaft und an das Jugendgericht weitergeleitet. Daneben wurden gemeinsam mit den Gemeindepolizeikorps 1'036 Ordnungsbussen ausgestellt. Während der Osterzeit werden die Polizeikräfte weiter verstärkt. Die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht werden weiterhin eine strikte Strafverfolgung umsetzen. Während der Osterzeit wird die Polizei ihr Einsatzdispositiv nochmals verstärken.
Seit dem Inkrafttreten - am 17. März 2020 - der «Verordnung 2 über Massnahmen
zur Bekämpfung des Coronavirus» hat die Kantonspolizei inzwischen 57
Widerhandlungen bei der Staatsanwaltschaft und beim Jugendgericht zur Anzeige
gebracht. Daneben wurden insgesamt 1’036 Ordnungsbussen ausgestellt.
Die Ordnungsbussen in Höhe von CHF 100.00 betreffen hauptsächlich Personen,
welche das Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen oder den
Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten haben. Es handelt sich dabei
hauptsächlich um junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Diese
haben die Gewohnheit, sich beinahe zu jeder Tages- und Nachtzeit in Gruppen auf
Bahnhöfen oder auf öffentlichen Plätzen aufzuhalten.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits 29 Strafbefehle erlassen.
Dabei wurden einerseits Verantwortliche von öffentlichen Einrichtungen (Cafés,
Restaurants, Bars, Tea-Rooms, Campingplätze, Supermärkte, Kiosk,
Ayslunterkünfte, Tankstellen und andere Geschäfte) verurteilt, weil sich diese der
vollständigen oder teilweisen Schliessung für die Öffentlichkeit widersetzt hatten. Die
betroffenen Personen wurden zu bedingten Geldstrafen zwischen 30 und 60
Tagessätzen sowie zu einer Busse zwischen CHF 500 und CHF 2’500 verurteilt.
Auf der anderen Seite hat die Staatsanwaltschaft auch Personen verurteilt, welche
sich dem Ausstellen einer Ordnungsbusse widersetzt hatten, sei es durch Flucht
oder durch andere Verhaltensweisen. Daneben wurden auch Strafbefehle gegen
Personen erlassen, welche mit ihrem Verhalten die Verbreitung des Virus in Kauf
genommen hatten, wie z.B. das Anhusten von Agenten. Neben der Zahlung, der in
der «COVID-19 Verordnung 2» vorgesehenen Sanktionen, wurden diese Personen
in Anlehnung an Art. 286 StGB wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Das
Strafmass betrug in diesen Fällen eine bedingte Geldstrafe von 15 bis 20
Tagessätzen sowie eine Busse von Fr. 500.00.
Beim Jugendgericht sind bislang 7 Anzeigen gegen Jugendliche zwischen 15 und
17 Jahren eingegangen. In 5 Fällen wurden die Strafbefehle schon erlassen.
Die Kantonspolizei hat die Bevölkerung bereits mehrmals dahingehend sensibilisiert,
Aktivitäten zu vermeiden, welche zu Verletzungen führen könnten. Bei dieser
Gelegenheit appelliert die Kantonspolizei erneut an das Verantwortungsbewusstsein
von allen. Überlastungen in Krankenhäusern sollten so weit wie möglich vermieden
werden.
Die Gesundheit und die Sicherheit liegen in der Verantwortung von uns allen.


