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Coronavirus – Informationen des Urner Führungsstabes vom 24. April 2020

Kanton Uri

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Coronavirus – Informationen des Urner Führungsstabes vom 24. April 2020
(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

Der Kantonale Führungsstab (Kafur) hat sich heute zum Lagerapport getroffen. Als Gast war Regierungsrat Beat Jörg anwesend. Bis heute wurden im Kanton Uri 78 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. 3 Personen sind derzeit hospitalisiert. 69 der positiv getesteten Personen gelten als geheilt. 5 Urnerinnen und Urner sind positiv auf das Coronavirus getestet worden und gestorben.

Keine mündlichen Maturaprüfungen
Regierungsrat Beat Jörg informierte über die kürzlich getroffenen Massnahmen im Bildungsbereich. Zu den Maturitätsprüfungen hielt er fest: «Für Maturandinnen und Maturanden der Kantonalen Mittelschule Uri entfallen die mündlichen Prüfungen; es finden heuer nur schriftliche Prüfungen statt, und zwar in der Zeit vom 15. bis 19. Juni 2020. Die Übergabe der Maturaausweise ist auf den 1. Juli 2020 anberaumt».
Schaden für die Urner Kultur mindern
Der Regierungsrat hat die finanziellen und rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen im Kulturbereich umzusetzen. Beat Jörg: «Wir konnten innert kurzer Zeit die notwendigen rechtlichen, administrativen und finanziellen Grundlagen schaffen, damit die Urner Kulturorganisationen und Kulturvereine von den Unterstützungsmassnahmen des Bundes und des Kantons profitieren können. Mit unseren Unterstützungsmassnahmen tragen wir dazu bei, das reiche Kulturleben in Uri, das zu grossen Teilen auch von ehrenamtlichen Personen getragen wird, zu erhalten». Urner Kulturorganisationen und Kulturschaffende können Gesuche um Ausfallentschädigungen einreichen. Das Gesuchsportal sowie die dazugehörigen Formulare sind im Internet aufgeschaltet unter www.ur.ch/coronavirus (Veranstalter/Kultur).
Vermehrte Kontrolltätigkeit auf dem Oberalppass
Übers Wochenende wird die Kantonspolizei Uri die Kontrolltätigkeit insbesondere auf dem Oberalp­pass aber auch an weiteren gut frequentierten Orten verstärken.
Schutzkonzepte für alle geöffneten Betriebe
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat auf der Website https://backtowork.easygov.swiss/ Vorgaben zu Schutzkonzepten publiziert. Alle Betriebe, die geöffnet sind, müssen ein Schutzkonzept haben. Betrieben, die ihre Aktivitäten schon vor dem 27. April verfolgen konnten, erhalten eine Übergangsfrist. Sie müssen überprüfen, ob die bisher getroffenen Massnahmen die Vorgaben für die Schutzkonzepte erfüllen und gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vornehmen. Die Informationen und Links zu den Schutzkonzepten sind auch auf https://www.ur.ch/themen/2950 aufgeschaltet.

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