Neuenburg

Coronavirus – Kanton Neuenburg ordnet kompletten Lockdown an

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(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Die Schweiz und der Kanton Neuenburg sind mit einer aussergewöhnlichen gesundheitlichen Situation konfrontiert. Es ist jetzt unerlässlich, die Massnahmen zu verstärken, um die Ausbreitung des Covid-19-Coronavirus so schnell wie möglich zu stoppen und insbesondere die am stärksten gefährdeten Personen zu schützen.

Die Ausbreitung des Covid-19-Virus ist in der Schweiz sehr schnell. Das Land sieht sich ungefähr alle zwei Tage einer Verdoppelung der Fälle gegenüber. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in den kommenden Tagen dramatisch zunehmen. Bei dieser Geschwindigkeit wird das Gesundheitssystem sehr schnell überlastet und das Personal der Gesundheitseinrichtung wird erschöpft sein. Selbst wenn zusätzliche Versorgungskapazitäten geschaffen werden können, kann die Überlastung des Systems die Versorgung der Patienten gefährden, unabhängig davon, ob sie mit dem Virus infiziert sind oder eine andere Versorgung benötigen (Infarkt, Schlaganfall). , Verkehrsunfälle, Krebs usw.).

Um den Höhepunkt der Epidemie abzufangen, kündigten der Bundesrat und der Staatsrat dringende Massnahmen vom 13. März 2020 an. Diese Massnahmen basieren auf Bundes- und Kantonsgesetzen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Insbesondere das Bundesgesetz über Epidemien und das kantonale Gesetz über den Schutz der Bevölkerung.

Der Staatsrat ordnet mit sofortiger Wirkung die folgenden Durchführungsbestimmungen an.

Ab 24.00 Uhr sind heute Abend alle Geschäfte geschlossen, mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften, Obst- und Gemüsemärkten, Apotheken, Tierfuttergeschäften, Kiosken, Tankstellen und Banken. Mit Ausnahme der Restaurants, die möglicherweise bis Montag, 14.00 Uhr geöffnet sind, sind alle öffentlichen Einrichtungen sowie alle Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen ab Mitternacht geschlossen. Lebensmittel und Grundnahrungsmittel bleiben verfügbar.

Öffentliche oder private Veranstaltungen jeglicher Art sind mit sofortiger Wirkung verboten, mit Ausnahme wesentlicher Sitzungen mit bis zu 20 Personen. Hygiene und Abstand zwischen Personen müssen in jedem Fall strikt eingehalten werden.

Grundsätzlich sind ab Montag alle Schalter der Kantonsverwaltung grundsätzlich geschlossen. Ausnahmen können von den Abteilungsleitern genehmigt werden, um wesentliche Dienstleistungen und zwingende Dienstleistungen für die Bevölkerung zu gewährleisten. Kontakte per Telekommunikation (Telefon, E-Mail usw.) oder per Post müssen die Regel sein, die Dienste können planen, die Bürger und Bürger im Falle einer nachgewiesenen Notwendigkeit nach Vereinbarung zu empfangen. Die Gemeinden werden in den kommenden Tagen dazu aufgefordert.

Die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus ist unsere einzige Chance, mit dieser Epidemie fertig zu werden und ein Gesundheitssystem zu erhalten, das in der Lage ist, die Pflegebedürfnisse jedes Einzelnen zu erfüllen. Hierzu ist die Einhaltung der Anweisungen des Bundes und der Kantone unbedingt zu beachten.

Zusätzlich zu diesen Massnahmen wird die Stärkung des Gesundheitssystems in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortgesetzt.

Der Staatsrat wird die Angebote zur freiwilligen Unterstützung sowohl im Gesundheitssystem als auch im Alltag erleichtern und organisieren.