Coronavirus – Planungssicherheit dank fixer Sperrstunde bis zum 4. Januar im Kanton Nidwalden
Kanton Nidwalden
Der Kanton Nidwalden erfüllt die Kriterien nicht, um eine Verlängerung der vom Bundesrat verordneten Sperrstunde einzuführen. Um Betrieben eine möglichst hohe Planungssicherheit zu gewähren, beabsichtigt der Regierungsrat, die Sperrstunde bis nach den Fest- und Neujahrstagen bei 19 Uhr zu belassen. Zudem prüft er eine beschleunigte Finanzhilfe für wirtschaftlich hart getroffene Unternehmen.
Der Bundesrat hat per heute Samstag verschärfte Schutzmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eingeführt. Die Vorverlegung der Sperrstunde von neu 19 Uhr ist besonders für Gastronomie- und Barbetriebe einschneiend. Gemäss der Verordnung des Bundesrates können Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung die Sperrstunde bis maximal 23 Uhr ausdehnen. Hierzu müssen vor allem zwei Kriterien erfüllt sein: Der Reproduktionswert muss während mindestens sieben Tage in Folge unter 1.0 sein. Der Wert bildet die Anzahl Personen ab, die ein Infizierter durchschnittlich ansteckt. Zweitens muss die 7-TagesInzidenz – also die Anzahl Neuansteckungen pro 100'000 Einwohnern – ebenfalls während mindestens sieben Tagen hintereinander unter dem schweizerischen Mittel liegen. Nidwalden weist derzeit zwar eine relativ stabile Entwicklung der Fallzahlen auf, dies aber auf einem für den Kanton hohen Niveau als es noch von Mitte November bis Anfang Dezember der Fall war. Dies hat dazu geführt, dass der Reproduktionswert (R-Wert) derzeit bei 1.21 liegt. Daher erfüllt der Kanton Nidwalden die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Sperrstunde gegenwärtig nicht.
Es braucht über eine gewisse Zeitspanne tiefere Fallzahlen, damit der R-Wert unter 1.0 sinkt, hinzu käme die bereits erwähnte Frist von mindestens sieben Tagen, bis eine allfällige Ausnahmeregelung überhaupt eingeführt werden könnte. Der Nidwaldner Regierungsrat beabsichtigt daher, an seiner Sitzung vom kommenden Dienstag die Sperrstunde für Restaurants und Bars in jedem Fall bis zum 4. Januar 2021 bei 19 Uhr zu belassen, mit Ausnahme von Heiligabend und Silvester, an denen der Betrieb bis 1 Uhr erlaubt ist. Lieferdienste für Mahlzeiten und Takeaways sind gemäss Bundesrat generell bis 23 Uhr gestattet.


