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Coronavirus - Unterstützung von Opfern Häuslicher Gewalt wird verstärkt

Kanton Zürich

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Coronavirus - Unterstützung von Opfern Häuslicher Gewalt wird verstärkt
(Symbolbild) (Bildquelle: geralt (CC0))

Die Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit zur Eindämmung des Coronavirus dürfte zu einem Anstieg der Fälle von Häuslicher Gewalt führen. Die Opferhilfe-Organisationen im Kanton Zürich ergreifen darum gemeinsam Sofortmassnahmen.

Die Hilfe für Opfer von Häuslicher Gewalt gehört zum Grundauftrag des Staates, die dieser auch in Krisenzeiten gewährleisten muss. Die Betriebe der Opferhilfe im Kanton Zürich halten ihre Angebote zugunsten von Opfern darum auch unter den gegenwärtig erschwerten Bedingungen aufrecht und verstärken diese sogar noch.
Gegenwärtig ist die Belastung der Zürcher Frauenhäuser, Schutzunterkünften für Kinder und Jugendliche sowie Opferberatungsstellen hoch. Die Beratungsstellen arbeiten normal, anstelle von face-to-face-Beratungen bieten sie telefonische und online-Beratungen an. Obwohl die Hilfsorganisationen für Opfer von Häuslicher Gewalt voll funktionsfähig sind, gehen Fachleute von einer Verschärfung der Lage in den kommenden Wochen aus. Hintergrund sind die einschneidenden Massnahmen, die der Bundesrat zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID19) erlassen hat; innerfamiliäre Spannungen und damit die Zahl der Fälle von Häuslicher Gewalt dürften zunehmen.
Damit Betroffenen in dieser Situation gleichwohl Schutz und Beratung geboten werden kann, leiten die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion zusätzliche Massnahmen ein. Sie fordern die Organisationen im Bereich der Opferhilfe dazu auf, zusätzliches Personal einzustellen (z.B. Studierende im Bereich der Sozialarbeit, Psychologie, Sozialpädagogik) und neue Räume für die Unterbringung von Opfern zu bereitzustellen.
Die kantonalen Behörden legen den Fachorganisationen nah, zusätzliche Unterkünfte anzumieten. Eine spätere Übernahme der Kosten wird durch das kantonale Sozialamt und die Fachstelle Opferhilfe garantiert. Auch zusätzlicher Aufwand in den Frauenhäusern und bei den Beratungsstellen wird durch die vom Kanton in Aussicht gestellte Soforthilfe übernommen.

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