Coronavirus - Vorstand der kantonalen Gesundheitsdirektoren ruft zu Vorsicht und erhöhter Bereitschaft auf
GDK
Die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz hat sich in den vergangenen Tagen beschleunigt. Das Überschreiten der Grenze von 1000 Fällen pro Tag diese Woche zeigt, dass die Pandemie noch sehr präsent und dynamisch ist. Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ruft die Bevölkerung zu vorsichtigem Verhalten auf und bekräftigt seine Empfehlungen für besonders betroffene Kantone.
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Der Vorstand der GDK hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 8. Oktober 2020 eine Lagebeurteilung vorgenommen. Nach wie vor sind die Kantone unterschiedlich stark von der Pandemie betroffen. Der Anstieg der Fallzahlen gibt jedoch Anlass zur Sorge. Der Vorstand der GDK
erneuert deshalb seine Empfehlungen für besonders betroffene Kantone vom 18. September
2020. Zu den empfohlenen Massnahmen gehört die Einführung beziehungsweise Ausweitung
der Maskenpflicht auf Verkaufsgeschäfte und weitere öffentlich zugängliche Innenräume. Inzwischen haben zwölf Kantone eine Maskenpflicht beschlossen, die über die Regelung auf Bundesebene hinausgeht.
Bestandteil der Empfehlungen des GDK-Vorstandes ist ausserdem eine Personenobergrenze
für private Veranstaltungen. Die Kantone stellen bei diesen Veranstaltungen besonders viele
Ansteckungen fest. Dies, weil dort die Abstands- und Hygieneregeln immer weniger eingehalten
werden. Die Mithilfe der Bevölkerung bleibt jedoch eminent wichtig. GDK-Präsident Lukas Engelberger sagt: «Die Lage ist instabil. Wenn wir die besonders gefährdeten Personen zuverlässig
schützen wollen, müssen wir uns alle vorsichtig und solidarisch verhalten.»
Die Empfehlungen
des GDK-Vorstandes, die überdies noch die folgenden Massnahmen umfassen, können dazu
einen Beitrag leisten:
- eine Personenobergrenze in Ausgehlokalen oder klar abgrenzbare Sektoren, wobei die Kontaktdaten für jeden Sektor gesondert zu erheben sind; nötigenfalls Schliessung von Nachtclubs und Diskotheken
- weitere Auflagen für grössere Veranstaltungen
- Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten, z.B. bei privaten Veranstaltungen und weiteren besonders exponierten Bereichen
Die Kantone können am besten beurteilen, welche Massnahmen aufgrund der jeweiligen Lage
angezeigt sind. Priorität hat immer der Schutz der Bevölkerung. Gleichzeitig sollen die Wirtschaft
und das gesellschaftliche Leben nicht unnötig eingeschränkt werden. Die Kantone sind entschlossen, diesen Spagat zu meistern.

