Nach den gefällten Entscheiden des Bundes- und des Staatsrates im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie leitete die Kantonspolizei unverzüglich Massnahmen ein, um der Bevölkerung Hilfe zu leisten und die angeordneten Massnahmen der Behörden zu überwachen.
Der Staatsrat hat diese Massnahmen im Wallis ausgesprochen
Auf Beschluss des Staatsrates ist die Kantonspolizei für den Vollzug der auf dem
gesamten Kantonsgebiet erlassenen Massnahmen zuständig. Sie wird dies mit der
Unterstützung der Gemeindepolizei und der Eidgenössischen Zollverwaltung
umsetzen. Zu diesem Zweck hat die Kantonspolizei in den letzten Wochen ihre
Organisation angepasst und ihre Aufgaben priorisiert, um möglichst viele
Einsatzkräfte auf die Bewältigung dieser Krise zu konzentrieren. Dies ist zu einer
Priorität auf allen Ebenen des Korps geworden.
Seit Montag, dem 16. März 2020, um 18.30 Uhr, führen unsere Einheiten rund um
die Uhr Kontrollen auf dem gesamten Kantonsgebiets durch.
Verstösse gegen die von den Behörden erlassenen Vorschriften werden bei der
Staatsanwaltschaft angezeigt und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug
sanktioniert werden.


