Coronavirus-Zeit - Keine Demonstrationen in Zürich erlaubt - Richtigstellung vom Kanton
Kanton Zürich
Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich stellt sich laut einer Medienmitteilung von heute Nachmittag auf den Standpunkt, Demonstrationen seien gemäss Covid-Verordnung 2 des Bundesrates bewilligungsfähig. Diese Deutung ist falsch, da gemäss Artikel 7c der Verordnung Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum absolut verboten sind.
Das meinte die Stadt Zürich in einer Medienmitteilung: Demonstrationen können unter Bedingungen in der Stadt stattfinden
Der Bezug auf die Kantonale Führungsorganisation (KFO) entbehrt einer Grundlage. Die
Stadt Zürich ist seit mehreren Wochen in der KFO eng integriert. In der ganzen Zeit kam es
nie zu einer Differenz zum Thema Versammlungsverbot.


