Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Automundo Banner
Canton Icon

Covid-19 im Kanton Appenzell Innerrhoden - Verhalten nach Kontakt mit einer infizierten Person

Kanton Appenzell Innerrhoden

Nächster ❯

 Covid-19 im Kanton Appenzell Innerrhoden -  Verhalten nach Kontakt mit einer infizierten Person
(Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Die Fallzahlen steigen seit Anfang Oktober auch im Kanton Appenzell I.Rh. stark an. Dies hat zur Folge, dass das Contact Tracing trotz massiver Aufstockung vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, alle engen Kontaktpersonen über die nötige Quarantäne zu informieren. Es ist aber weiterhin wichtig, dass die Übertragungsketten unterbrochen werden.

Die zweite Welle hat die Schweiz stark getroffen. Sie muss rasch eingedämmt werden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden.
In dieser Situation ist es wichtig, dass alle Personen ihre Kontakte auf ein Minimum beschränken. Das Gesundheits- und Sozialdepartement ruft die Bevölkerung auf, die geltenden Massnahmen konsequent umzusetzen - sowohl bei der Arbeit als auch im privaten Rahmen. Nur so können weitere, drastischere Massnahmen verhindert werden.
Quarantäne
Aufgrund der hohen Fallzahlen kann das Contact Tracing derzeit eine lückenlose Nachverfolgung nicht mehr sicherstellen. Seit vergangenem Samstag erhalten vorübergehend nur noch Personen, die mit der infizierten Person im selben Haushalt leben, eine Mitteilung des Contact Tracings. Andere Personen, mit denen ein enger Kontakt bestand, müssen von der positiv getestete Person selbständig über eine mögliche Ansteckung informiert werden.
Sobald es die Fallzahlen wieder zulassen, wird das Contact Tracing die Nachverfolgung wieder umfassend betreiben. Personen, die einen engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sollen sich in Quarantäne begeben. Dies gilt auch, wenn keine Anzeichen für eine Ansteckung bestehen. Treten Symptome auf, meldet man sich telefonisch bei der Hausärztin oder dem Hausarzt.
Erwerbsersatz
Einen Anspruch auf Erwerbsersatz haben diejenigen Personen, die wegen der Quarantäne nicht arbeiten können und eine behördliche oder ärztliche Quarantänebestätigung haben. Voraussetzung ist, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die erforderliche Anmeldung bei der Ausgleichskasse vornimmt.
Personen, die sich selber in Quarantäne begeben und daher keine behördliche oder ärztliche Bestätigung haben, müssen stattdessen das Meldeformular unter www.ai.ch/coronavirus ausfüllen und dem Gesundheits- und Sozialdepartement zukommen lassen. Das Formular ist ab Samstag aufgeschaltet. Auch für diese Personen muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine ordentliche Anmeldung bei der Ausgleichskasse vornehmen.
Kantonale Covid-19-Hotline
Seit dem 2. November 2020 betreibt der Kanton Appenzell I.Rh. eine Covid-19-Hotline. Sie ist von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Telefonnummer 071 788 75 57 erreichbar.
Die Hotline steht für Fragen zu Covid-19 zur Verfügung. Bei Fragen, die nicht unmittelbar beantwortet werden können, nimmt die Hotline die Triage vor. Zudem koordiniert die Hotline die Testtermine am Spital Appenzell.

Kategorien:

Appenzell-Innerrhoden

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner
appenzell-innerrhoden