Angesichts der weiterhin bedrohlichen Situation hat der Regierungsrat die Covid-19-Schutzmassnahmen weiter verschärft. Einkaufsläden und Märkte werden ab 27. Dezember 2020 geschlossen - Skigebieten erhalten zurzeit keine Bewilligung.
Hintergrund: Die epidemiologische Lage im Kanton Solothurn ist nach wie vor bedrohlich. Sowohl die Spitäler als auch die Solothurner Alters- und Pflegeheime sind am Anschlag. Die Intensivpflegeplätze sind fast vollständig belegt. Die Reproduktionszahl, welche angibt, wie viele Personen von einer infektiösen Person durchschnittlich angesteckt werden, ist mit 1.1 immer noch zu hoch. Die Ansteckungszahlen nehmen seit Wochen entsprechend zu.
Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, die Massnahmen in zweierlei Hinsicht zu verschärfen.
- Einkaufsläden und Märkte werden ab dem 27. Dezember 2020 geschlossen. Das Abholen vor Ort ist weiterhin zulässig. Ausnahmen bestehen für
- Lebensmittelläden
- sonstige, Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufende Läden
- Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel
- Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern
- Reparatur- und Heimwerkergeschäfte
- Blumenläden.
- Homeoffice: Arbeitgebende haben ab dem 23. Dezember 2020 dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen können.
Die Skigebiete Balmberg, Grenchenberg, Hohe Winde und Holderbank können ihren Betrieb nicht aufnehmen. Mit Blick auf die epidemiologische Lage hat der Kantonsarzt namens des Departements des Innern am 21. Dezember 2020 sämtliche Bewilligungsgesuche der betreffenden Skigebiete abgewiesen, dies auf Empfehlung des Fachdialogs Veranstaltungen. Auf Antrag können die Gesuche bei einer markanten Verbesserung der Gesamtsituation erneut geprüft werden.


