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Covid-19-Pandemie - Zusätzliche Massnahmen vom Bundesrat am Freitag erwartet!

Kanton Basel-Landschaft

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Covid-19-Pandemie - Zusätzliche Massnahmen vom Bundesrat am Freitag erwartet!
(Symbolbild) (Bildquelle: Kanton Basel-Landschaft)

Der Regierungsrat geht davon aus, dass der Bundesrat am Freitag weitergehende Massnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 beschliessen wird. Er sieht deshalb im Moment davon ab, die aktuell geltende kantonale Verordnung anzupassen. Für den Fall, dass der Bundesrat wider Erwarten am Freitag keine weitergehenden Massnahmen beschliessen sollte, hat der Regierungsrat kantonale Massnahmen vorbereitet, die Ende Woche in Kraft treten würden.

Die Massnahmen des Bundes und der Kantone, die mit Einschränkungen für die Bevölkerung und die Betriebe verbunden sind, haben in jüngster Zeit in zu hohem Rhythmus immer wieder geändert. Für den Regierungsrat ist wichtig, dass der Bund nun rasch einheitliche und klare Regelungen erlässt, die bis über die Festtage hinaus gelten.
Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat, wie in den Medien angekündigt, bereits am kommenden Freitag nach Anhörung der Kantone entsprechende Beschlüsse für temporäre Betriebsschliessungen von Gastronomie-, Freizeit-, Sport-, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen erlassen wird, deren Ausgestaltung im Detail heute noch nicht feststeht.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt somit bis voraussichtlich Ende dieser Woche zusätzlich zu den Basismassnahmen des Bundes die am 10. November 2020 beschlossene «Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» weiter.
Kantonale Massnahmen als Eventualplanung vorbereitet
Die Zahl der positiven Testergebnisse und auch die seit nun bald acht Wochen hohe Belegung der Intensivpflegeplätze müssen gesenkt werden. Der aktuelle Zustand ist weder für das Spitalpersonal, noch für die Unternehmen, noch für die Bevölkerung auf Dauer durchzuhalten. Der Regierungsrat wie auch die Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK erachten weitere Massnahmen als notwendig, um landesweit die Virusübertragungen und die Covid-19-bedingten Spitalbelegungen zu senken.
Für den Fall, dass der Bundesrat am Freitag die angekündigten Massnahmen nicht beschliessen sollte, hat der Regierungsrat selbst Massnahmen vorbereitet, die Ende Woche kantonal in Kraft gesetzt würden. Diese Massnahmen entsprechen weitgehend den Entwürfen des Bundes, die sich gegenwärtig in der Anhörung befinden.
Weitere Abfederungsmassnahmen im Rahmen der Härtefallregelung von Bund und Kanton
Zur Abfederung der sich nun noch verstärkenden wirtschaftlichen Notlage derjenigen Betriebe, die in ihrer Geschäftstätigkeit wesentlich eingeschränkt werden, setzt der Regierungsrat die Massnahmen um, welche auf der Härtefallregelung des Bundes und den Beschlüssen des Landrats basieren. Dabei gelten folgenden Grundsätze:
  • Die politischen und demokratischen Prozesse sind einzuhalten.
  • Die aktuelle Rechtsordnung behält ihre Gültigkeit; Abweichungen vom gesetzten Recht sind zu vermeiden.
  • Massnahmen erfolgen subsidiär und ergänzend zu jenen des Bundes.
  • Massnahmen zur Krisenbewältigung müssen rechtzeitig, vorübergehend und gezielt sowie verhältnismässig sein.
Mitwirkung der Bevölkerung entscheidend
Der Regierungsrat appelliert an die Solidarität und das Verantwortungsbewusstsein der Einwohnerinnen und Einwohner und bittet alle, die Hygiene- und Abstandsempfehlungen konsequent einzuhalten sowie die direkten Kontakte mit anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren.

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