Crans-Montana VS – Behörden treffen Opfer der Brandkatastrophe
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: Kanton Wallis)
Mehr als zwei Monate nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS haben sich Opfer und Angehörige am 11. März in Sitten mit Behördenvertretern getroffen. Dabei wurde über bestehende und geplante Hilfsmassnahmen informiert sowie Fragen der Betroffenen beantwortet.
Auf Einladung des Kantons Wallis haben über hundert Opfer und Angehörige der Opfer der Brandkatastrophe vom 1. Januar in Crans-Montana am 11. März an einem Austausch in Sitten beigewohnt. Zwei Monate nach der Katastrophe ging es darum, einerseits die grosse Solidarität der kantonalen und nationalen Behörden angesichts des unendlichen Leids dieser vielen Menschen zu bekunden und andererseits das Versprechen zu erneuern, alles zu tun, um den Betroffenen kurz-, mittel- und langfristig die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Gleichzeitig bot die Veranstaltung den Opfern und ihren Angehörigen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Anliegen vorzubringen.
Solidaritätsbotschaft der Behörden
Am Treffen nahmen neben dem Walliser Staatsratspräsidenten und einer Delegation des Staatsrates auch Bundespräsident Guy Parmelin und Expertinnen und Experten des Bundesamts für Justiz und der Walliser OHG-Beratungsstelle, das mit der Begleitung der Opfer betraute kantonale Organ, teil.
Stellvertretend für die ganze Schweiz brachte Guy Parmelin den von der Brandkatastrophe betroffenen Menschen das Mitgefühl und die Solidarität eines ganzen Landes zum Ausdruck. Das Ereignis habe das Leben vieler Menschen
erschüttert und sich nachhaltig ins Bewusstsein der Schweiz eingeprägt, so der Bundespräsident.
Bei verschiedenen Treffen mit den Opfern, die in Spitälern im Inund Ausland behandelt würden, habe er Einblick ins Leiden und den Schmerz erhalten, den die Opfer und ihre Angehörigen durchmachten. Vor den anwesenden Familien betonte Guy Parmelin, wie wichtig es den Behörden sei, dass weder die Ereignisse noch die Menschen selbst, die unter den Folgen dieser schrecklichen Nacht leiden, je vergessen gingen.
Um sie zu unterstützen, haben der Bund und der Kanton Wallis ihren Parlamenten verschiedene ausserordentliche Hilfsmassnahmen zur Genehmigung unterbreitet. Parmelin sieht die Behörden in der Verantwortung, rasch zu handeln. Die Zeit der Justiz – welcher der Bundespräsident sein vollstes Vertrauen aussprach –, stimme nicht mit der Zeit der Trauer und der Genesung, noch mit den administrativen Prioritäten oder den besonderen Bedürfnissen der Betroffenen überein, so der Bundespräsident.
Abschliessend bedankte er sich erneut bei den Rettungskräften, dem Gesundheitspersonal und den Opferhilfe-Stellen für ihre Arbeit. Mathias Reynard betonte seinerseits, dass nicht ein Tag vergehe, an dem er nicht an die Betroffenen denke und mit ihnen in Kontakt stehe. Weiter kam er auf die aussergewöhnliche Solidarität zu sprechen, die sich am Ort des Dramas gezeigt hatte und sich weiterhin zeige.
Zudem dankte er allen, die spontan oder in Ausübung ihres Berufs Hilfe geleistet hatten. Der Staatsratspräsident appellierte, es sei die Pflicht der Behörden, der Menschlichkeit gerecht zu werden, die in den ersten Stunden nach der schrecklichen Katastrophe bewiesen wurde. Er erwähnte das offene Ohr und die uneingeschränkte Unterstützung des Kantons Wallis und versicherte, dass dieser alles daran setzen werde, die Opfer und ihre Angehörigen langfristig zu begleiten und Unsicherheiten so weit wie möglich aus der Welt zu schaffen.
Die Unterstützung durch die Behörden müsse auch im Rahmen von Möglichkeiten zum Gedenken und der Andacht
erfolgen. Die Art und Form dieser Aufarbeitung solle gemeinsam mit den Betroffenen geplant und gestaltet werden, um gegen das Vergessen und die Gleichgültigkeit anzukämpfen, so Reynard.
Eingerichtete oder geplante Hilfen
Der Abend bot zudem Gelegenheit, Erklärungen zu den bestehenden Hilfsmassnahmen zu geben, eine Standortbilanz zu den vorgeschlagenen zusätzlichen Beiträgen zu ziehen und die Fragen der Opfer und ihrer Angehörigen zu beantworten.
Aufgrund der schwerwiegenden Folgen der Brandkatastrophe vom 1. Januar für die Betroffenen hat die Konferenz der Kantonalen Sozialdirektoren und -direktorinnen (SODK) beschlossen, die im Opferhilfegesetz (OHG) vorgesehene
Soforthilfe bis zum 31. März zu verlängern und die für Anwaltskosten gewährten Leistungen zu erhöhen. Diese Soforthilfe erlaubt es, Ausgaben für Unterkunft, Reisen, Transporte, Rechtsberatung, therapeutische Unterstützung, Besuche und
Übersetzungen sowie die von anderen Versicherungen nicht gedeckten medizinischen Kosten zu übernehmen.
Diese Ausgaben werden nach Auslaufen der Soforthilfe über eine langfristigere Hilfe gedeckt; diese ist aber an die finanziellen Mittel der Opfer und/oder ihrer Angehörigen geknüpft. Die weiteren im OHG vorgesehenen Unterstützungen, so die Gewährung von Entschädigung und Genugtuung, können gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt – grundsätzlich nach Abschluss des Strafverfahrens – in Anspruch genommen werden.
Wer infolge der Brandkatastrophe in finanzielle Schwierigkeiten gerät, hat allerdings die Möglichkeit, einen Vorschuss zu
beantragen. Ergänzend zu dieser Hilfe konnte der Kanton Wallis den meisten Schwerverletzten und den Angehörigen der Verstorbenen die vom Staatsrat beschlossene Soforthilfe in Höhe von 10'000 Franken bereits auszahlen.
Der Kanton hat sich zudem dazu verpflichtet, die Kosten für die Rückführung und Bestattung aller Verstorbenen zu übernehmen, auch dies unabhängig von der finanziellen Situation der Opfer resp. ihrer Angehörigen. Diese im OHG vorgesehene Entschädigung ist für gewöhnlich an die finanzielle Situation der Anspruchsberechtigten gekoppelt.
Daneben arbeitet die Walliser Regierung unter Hochdruck an der Gründung der Stiftung Beloved, deren Stiftungszweck darin besteht, den Opfern und ihren Angehörigen mittel- und langfristig Hilfe zu leisten, Projekte von und für die Opfer zu
unterstützen und Initiativen zum Gedenken an die Tragödie sowie Präventionsarbeit zu finanzieren.
Der Grosse Rat wird demnächst darüber beraten, der geplanten Stiftung 1 Million Franken für den Betrieb der Stiftung und 10 Millionen Franken für Finanzhilfen zu gewähren. Zusätzlich zu den vom Kanton Wallis versprochenen 10 Millionen belaufen sich die von Privaten und der öffentlichen Hand gemachten Spendenzusagen derzeit auf 14 Millionen Franken, wodurch sich die Gesamtsumme auf 24 Millionen erhöht.
Es finden weiterhin Gespräche statt, um eine Aufstockung dieses Betrags zu ermöglichen. Auf nationaler Ebene debattieren die eidgenössischen Räte derzeit über einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken die Angehörigen jedes verstorbenen Opfers und für jede beim Brand schwer verletzte Person.
Darüber hinaus richtet der Bund einen Runden Tisch ein, an dem Opfer, ihre Angehörigen, Versicherungen, andere
leistungspflichtige Personen und die zuständigen Behörden teilnehmen; Ziel ist es, eine aussergerichtliche Lösung zu finden, die den Opfern und ihren Angehörigen ein langwieriges Gerichtsverfahren erspart. Das vom Bund vorgeschlagene Hilfspaket dürfte auch eine Unterstützung für die ausserordentlichen Ausgaben der betroffenen Kantone in Anwendung des Opferhilfegesetzes (OHG) umfassen.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Wallis


