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Cyberkriminalität - Betrüger angeklagt

Symbolbild - Cybercrime
Symbolbild - Cybercrime (Bildquelle: Kantonspolizei )

Die Bundesanwaltschaft (BA) reichte am 21. September 2023 gegen einen indischen Staatsbürger Anklage beim Bundesstrafgericht (BstGer) ein. Als einer der mutmasslichen Köpfe einer kriminellen Gruppierung soll dieser von Indien aus, mehrere Geschädigte mittels eines als Tech Support Scam bekannten Modus Operandi um mehrere Tausend Franken betrogen haben.

Die BA hat den indischen Staatsbürger wegen Gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 1. i.V.m. Abs. 2 StGB) angeklagt. Das Strafverfahren, welches im November 2021 aufgrund von Strafanzeigen mehrerer Schweizer Banken und privater Geschädigter eröffnet worden ist, wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Der Angeklagte wurde im Februar 2023 in der Schweiz verhaftet und befindet sich seither in Gewahrsam.

Der Beschuldigte soll als einer der Köpfe der kriminellen Gruppierung agiert haben, die von Delhi aus operierte und über einen Zeitraum von mindestens 22 Monaten rund 85 Kunden von Schweizer Bankinstituten und Fluggesellschaften um rund CHF 135 000 betrogen hat.

Die Untersuchung zeigte, wie professionell solche Organisationen vorgehen und die jeweiligen Aufgaben aufteilen. So umfasste die Organisation neben den steuernden und koordinierenden Personen, zu welchen der Beschuldigte gehörte, ein «Sales»- und ein «Marketing»-Team. Während die Mitarbeitenden des «Marketing»-Teams für die Erstellung und Bewerbung der gefälschten Webseiten zuständig waren, verantworteten die «Sales»-Mitarbeitenden den «Kundenkontakt» mit den Geschädigten, wobei sie sich anlässlich der Telefonate mit den Geschädigten als Support-Mitarbeitende eines Bankinstituts beziehungsweise einer Fluggesellschaft ausgaben.

Mittels gefälschter Webseiten, welche den Anschein einer legitimen Webseite einer Bank beziehungsweise einer Fluggesellschaft machten, wurden die Geschädigten dazu aufgefordert, mit angeblichen Supportmitarbeitenden der entsprechenden Institutionen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Während des Telefonats wurden die Geschädigten unter einem Vorwand angeleitet, eine Fernwartungssteuerungssoftware zu installieren, und bei einer Kryptobörse ein Konto zu eröffnen. Im Anschluss tätigten die Geschädigten über die zugehörige Kryptoplattform eine Transaktion, wobei sie mit ihrem Geld Kryptowährungen unwissentlich und unwillentlich zu Gunsten der kriminellen Gruppierung kauften.

Die in diesem Strafverfahren gemachten Erfahrungen zeigen, dass es auch im Cyberraum möglich ist, professionelle Tätergruppierungen zu identifizieren und vor Gericht strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Die weitere strafrechtliche Beurteilung liegt nun in der Verantwortung des Gerichts. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Mit Einreichung der Anklage obliegt die Informationshoheit beim BStGer.

Quelle der Meldung: Bundesanwaltschaft