Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so auf der Strasse so verhalten, dass akustische Warnsignale oder Lichtsignale (Lichthupe) möglichst nicht nötig sind. Akustische Warnsignale(hupen)sind nur dann erlaubt geben, wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten oder vor unübersichtlichen engen Kurven ausserorts.
Ein Verkehrsteilnehmer darf solche Signale nur nutzen, wenn es die Sicherheit im Strassenverkehr erfordert. Das heisst zum Beispiel: Lichthupen auf der Überholspur auf der Autobahn ist nicht erlaubt, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug die Überholspur noch so lange unnötig blockiert.
Nach Einbruch der Dunkelheit sind akustische Warnsignale (hupen) nur im Notfall zulässig, sonst dürfen nur noch Lichtsignale gegeben werden. Diese sind in keinem Fall erlaubt, um vor einer Radarkontrolle zu warnen.
Unnötiges Hupen wird von der Polizei mit 40 Franken geahndet, je nach Fall kann es aber auch deutlich teurer werden.