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Das gilt es bei Elektro- und Trendfahrzeuge in der Schweiz zu beachten

Auf was sollte man bei trednfahrzeugen achten? Wir klären Sie auf.
Auf was sollte man bei trednfahrzeugen achten? Wir klären Sie auf. (Bildquelle: bfu)

In der Schweiz nehmen auf öffentlichen Verkehrsflächen die motorisierten Fahrzeuge zu. Leider ist eine Zunahme auch von Trendfahrzeugen, die nicht den Vorschriften entsprechen, ebenfalls auch festzustellen. Solche Fahrzeuge sind auf öffentlichen Verkehrsflächen und Strassen verboten. Damit man auch weiss, was erlaubt ist und was nicht, haben wir Ihnen eine Zusammenstellung der Luzerner Polizei bereitgestellt. Das dürfte für Klarheit sorgen.

Mit dieser Auflistung können Sie das richtige Trendfahrzeug finden und es nach geltendem schweizerischen Recht einsetzen.

Die Übersicht für Motorfahrräder nach Art. 18 VTS

(Bildquelle: Luzerner Polizei)

Elektro - Motorfahrrad: Schnelles E-Bike

Geschwindigkeit: 20 km/h bzw. 45 km/h mit Tretunterstützung Leistung Motor: Max 1.0 kW Typengenerierung: Erforderlich Kontrollschild: Erforderlich Führerausweis: Kategorie M( Alter ab 14 Jahren) Velohelm: Erforderlich, wenn Tretunterstützung über 25 km/h wirkt

Verhalten im Verkehr:

  • Verwendung im Strassenverkehr ist gestattet
  • Licht zwingend (auch am Tag)
  • Benützung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch
  • Durchfahrt bei Verbot für Motorräder nur mit abgeschaltetem Motor gestattet
(Bildquelle: Luzerner Polizei)

Leicht - Motorfahrrad: Langesames E-Bike

Geschwindigkeit: 20 km/h bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung Leistung Motor: Max 0.5 kW Typengenehmigung: Nicht erforderlich Kontrollschild: Nicht erforderlich Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahren); ab 16 Jahren kein Führerausweis Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen

Verhalten im Verkehr:

  • Den Fahrrädern gleichgestellt
  • Licht zwingend (auch am Tag)
  • Benützung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch
  • Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder gestattet
(Bildquelle: Luzerner Polizei)

Elektro -Trottinette

Fällt unter Einhaltung der Leistungsbedingungen und Ausstrattungsvorschriften unter die Kategorie Leicht-Motorfahrrad. Geschwindigkeit: 20 km/h Leistung Motor: Max 0,5 kW Typengenehmigung: Nicht erforderlich Kontrollschild: Nicht erforderlich Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahren), ab 16 Jahren kein Führerausweis Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen

Verhalten im Verkehr:

  • Den Fahrrädern gleich gestellt
  • Licht zwingend (auch am Tag)
  • Benützung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch
  • Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder gestattet
(Bildquelle: Luzerner Polizei)

Elektro -Stehroller

Geschwindigkeit: 20 km/h Leistung Motor: Max 2.0 kW Typengenehmigung: Erforderlich Kontrollschild: Erforderlich Führerausweis: Kategorie M (14 bis 16 Jahren), ab 16 Jahren kein Führerausweis Velohelm: Nicht erforderlich, jedoch empfohlen

Verhalten im Verkehr:

  • Den Fahrrädern gleich gestellt
  • Licht zwingend (auch am Tag)
  • Benützung von Radwegen und Radstreifen obligatorisch
  • Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder gestattet

Weitere elektrisch angetriebene Trendfahrzeuge

(Bildquelle: Luzerner Polizei)

Solowheel (würde unter Elektro-Stehroller fallen)

Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht zugelassen! Es darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden.

(Bildquelle: Luzerner Polizei)

Smartwheel (würde unter Elektro-Stehroller fallen)

Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht zugelassen! Es darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden.

(Bildquelle: Luzerner Polizei)

Elektro Skateboard

Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht zugelassen! Es darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden.