Deutsches Ermittlungsverfahren gegen AfDMitglieder - Rechtshilfehandlungen abgeschlossen
Kantonspolizei Zürich
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat beim Kanton Zürich Ende 2018 und anfangs 2019 um Rechtshilfe im Verfahren gegen die deutsche AfDPolitikerin Alice Weidel und weitere Personen ersucht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Rechtshilfeverfahren nun abgeschlossen und die erhobenen Beweismittel der Staatsanwaltschaft Konstanz übermittelt.
Deutsches Ermittlungsverfahren gegen AfDMitglieder: Rechtshilfehandlungen abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft Konstanz führt seit November 2018 ein Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes
Bodenseekreis wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte. Im Zuge
dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Konstanz am 27. Dezember 2018
und am 1. Februar 2019 Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ersuchen beinhalten die Herausgabe von Schriftstücken sowie die Einvernahme
von Zeugen im Zusammenhang mit Spenden im Namen einer Zürcher Firma für den Wahlkampf von Alice Weidel. Die deutschen Rechtshilfeersuchen haben die Voraussetzungen
für Schweizer Rechtshilfe erfüllt.
Im Rahmen der Rechtshilfehandlungen hat die Zürcher Staatsanwaltschaft im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Konstanz in den letzten Monaten Zeugen einvernommen sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt. Mittels rechtskräftiger Schlussverfügung hat die Zürcher
Staatsanwaltschaft die Rechtshilfe abgeschlossen.
Gegen diese Schlussverfügung wurde
seitens eines Teils der Betroffenen Beschwerde beim Bundesstrafgericht und hernach
beim Bundesgericht erhoben. Dabei wurde der Entscheid der Staatsanwaltschaft, die
Rechtshilfe zu gewähren und die Beweismittel an die ersuchende Behörde herauszugeben
vollumfänglich geschützt. Da die Schlussverfügung somit in Rechtskraft erwachsen ist,
werden die Beweismittel in diesen Tagen an die Staatsanwaltschaft Konstanz übermittelt.
Bezüglich der Strafuntersuchung liegt die Verfahrens- und auch die Kommunikationshoheit
bei der Staatsanwaltschaft Konstanz. Dies gilt insbesondere auch für den konkreten Inhalt
der übermittelten Beweismittel. Über den Inhalt diese Medienmitteilung hinaus kann die
Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb keine weiteren Fragen beantworten.


