Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Automundo Banner
Canton Icon

Die Stadtpolizei St.Gallen informiert - Campieren im Sittertobel verboten

Stadtpolizei St.Gallen

Nächster ❯

Die Stadtpolizei St.Gallen informiert - Campieren im Sittertobel verboten
Symbolbild (Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen)

Wegen des Coronavirus kann in diesem Jahr das Openair St.Gallen nicht stattfinden. Aufgrund dessen wurde zu teils privaten Partys im Sittertobel aufgerufen. Die Stadtpolizei St.Gallen weist darauf hin, dass dies die Sitterschutzverordnung verbietet. Die Polizei wird im Gelände präsent sein.

Aufgrund der Coronapandemie finden diverse Grossveranstaltungen nicht statt. Davon betroffen ist auch das Openair St.Gallen. Informationen zufolge sollen sich am kommenden Wochenende verschiedene Personen im Sittertobel treffen, um private Partys auf dem Festivalgelände zu feiern. Im Sittertobel gilt jedoch eine Schutzverordnung, welche es verbietet, jegliche Veranstaltungen durchzuführen oder zu campieren. Ausgenommen davon ist mit einer Sonderbewilligung das Openair St.Gallen.
Polizeipräsenz im Sittertobel
Da Personengruppen zu erwarten sind, wird die Stadtpolizei St.Gallen während des Wochenendes im Sittertobel präsent sein. Personen, welche anreisen und Partys durchführen oder gar campieren wollen, werden auf die Vorschriften hingewiesen und vom Gelände weggeschickt. Das Missachten der Regeln könnte im letzten Schritt eine Anzeige zur Folge haben.
Was erlaubt ist Ein Spaziergang durch das Schutz- und Naherholungsgebiet ist jederzeit gestattet. Ebenso darf an den öffentlichen Grillplätzen grilliert werden. Das Sittertobel ist jedoch als Privatgrundstück zu betrachten, wobei nur die öffentlichen Wege genutzt werden dürfen. Campieren auf öffentlichem Grund ist generell verboten, auf Privatgrund braucht es die Einwilligung des Eigentümers. Da im Sittertobel die Schutzverordnung gilt, kann eine Einwilligung ohnehin nicht erteilt werden. Die Stadtpolizei St.Gallen bittet, sich an die Regeln zu halten.

Kategorien:

St.Gallen

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner
st-gallen