Bei einer mobilen Kontrolle des Grenzwachtkorps im Grenzraum des Kantons Thurgau wurden vergangenen Samstag in einem Fahrzeug neun Waffen und weitere gefährliche Gegenstände festgestellt.
Gegen 12.20 Uhr kontrollierten Grenzwächter in Diessenhofen/TG einen mit zwei Personen besetzten, in Deutschland immatrikulierten, Personenwagen. Dabei entdeckten sie, im ganzen Fahrzeug verteilt, eine Soft-Air-Pistole, acht Messer, 1,5 Kilogramm bodenknallendes Feuerwerk und einen starken Laserpointer. Sämtliche Gegenstände konnten dem Beifahrer, einem 20-jährigen Deutschen, zugeordnet werden.
Verbotene Waffen und gefährlicher Laserpointer
Aufgrund der Verwechselbarkeit mit einer Feuerwaffe gilt die sichergestellte Soft-Air-Pistole als Waffe. Die notwendige Einfuhrbewilligung konnte der Mann nicht vorweisen. Bei den Messern handelt es sich teils um in der Schweiz verbotene Waffen. Das bodenknallende Feuerwerk gilt als nicht handhabungssicher, weshalb die Einfuhr in die Schweiz verboten ist. Der Laserpointer wird aufgrund seiner Stärke durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als gefährlich eingestuft.
Der Mann wurde zusammen mit den Gegenständen der Kantonspolizei Thurgau übergeben. Er wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau verantworten müssen.
Verbotene Waffen und gefährlicher Laserpointer
Aufgrund der Verwechselbarkeit mit einer Feuerwaffe gilt die sichergestellte Soft-Air-Pistole als Waffe. Die notwendige Einfuhrbewilligung konnte der Mann nicht vorweisen. Bei den Messern handelt es sich teils um in der Schweiz verbotene Waffen. Das bodenknallende Feuerwerk gilt als nicht handhabungssicher, weshalb die Einfuhr in die Schweiz verboten ist. Der Laserpointer wird aufgrund seiner Stärke durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als gefährlich eingestuft.
Der Mann wurde zusammen mit den Gegenständen der Kantonspolizei Thurgau übergeben. Er wird sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau verantworten müssen.

