Anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle am Mittwoch an der Büsingerstrasse in Dörflingen wurde eine Lenkerin eines Autos von der Schaffhauser Polizei mit einer Geschwindigkeit von 82 km/h, bei erlaubten 50 km/h, mit einem Lesergerät gemessen. Nach dem gesetzlichen Abzug von 3 km/h ergibt dies...
Anlässlich einer Geschwindigkeitskontrolle am Mittwoch an der Büsingerstrasse in Dörflingen wurde eine Lenkerin eines Autos von der Schaffhauser Polizei mit einer Geschwindigkeit von 82 km/h, bei erlaubten 50 km/h, mit einem Lesergerät gemessen. Nach dem gesetzlichen Abzug von 3 km/h ergibt dies eine Nettogeschwindigkeits-Überschreitung von 29 km/h.
Die fehlbare Lenkerin, eine 56-jährige Deutsche, wurde zur Anzeige gebracht und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten.
Die fehlbare Lenkerin, eine 56-jährige Deutsche, wurde zur Anzeige gebracht und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten.

