Um 12.30 Uhr am Freitagmittag (12.05.2023) meldete sich ein unbekannter Mann telefonisch bei einem 84-jährigen Mann aus dem Kanton Schaffhausen. Der Anrufer gab sich als "staatsübergreifender Staatsanwalt" aus. Weiter gab er an, dass die Schwester des Seniors einen Verkehrsunfall verursacht habe und dabei mit hohen Tempo in eine französische Fussgängergruppe gefahren sein, wonach eine Person verstorben sein.
Die Schwester sei in der Folge verhaftet worden und werde nach Frankreich überführt. Dort käme sie in Untersuchungshaft und würde dem Haftrichter vorgeführt. Damit dies nicht passieren würde, müsse der Mann umgehend 50'000.- Franken bezahlen.
Da der 84-jährige Mann sich seiner Schwester gegenüber verpflichtet fühlte, hob er in der Folge das Geld ab und fuhr damit – gemäss Anweisung des angeblichen Staatsanwaltes – nach Saint-Louis (Frankreich) und händigte das Geld einem ihm unbekannten Mann aus.
Wie der Mann im späteren Gespräch mit Angehörigen feststellte, war er Opfer eines Telefonbetruges geworden.
Die Schaffhauser Polizei warnt vor diesen Trickbetrugsfällen durch "Schockanrufe" und gibt folgende Tipps:
Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Sie mit einem beunruhigenden Sachverhalt - wie etwa dem Unfall eines Angehörigen - konfrontiert und Geld von Ihnen fordert.
Hinterfragen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen Sie umgehend selbst Kontakt mit Ihren Angehörigen auf.
Sprechen Sie mit Seniorinnen und Senioren über die Betrugsmasche "Schockanruf" und klären sie diese auf.
Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Schaffhauser Polizei (Telefonnummer +41 52 624 24 24).
Quelle: Schaffhauser Polizei