Schaffhausen

Dreister Betrug im Kanton Schaffhausen - Falscher Staatsanwalt (Polizist) nimmt 84-jährigem Senior 50'000.- CHF ab

Im Kanton Schaffhausen wurde ein 84-Jähriger Opfer eines dreisten Betrugs. (Symbolbild)
Im Kanton Schaffhausen wurde ein 84-Jähriger Opfer eines dreisten Betrugs. (Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Am letzten Freitag (12.05.2023) wurde ein 84-jähriger Mann aus dem Kanton Schaffhausen Opfer eines Schocktelefonbetrugs und händigte einem Unbekannten 50'000.- Franken Bargeld aus. Die Schaffhauser Polizei warnt die Bevölkerung vor dieser Betrugsmasche und bittet um die Sensibilisierung insbesondere von älteren Mitmenschen. Man sollte auch die Leute sensibilisieren, die nicht im Web oder auf Socialmedia unterwegs sind.

Um 12.30 Uhr am Freitagmittag (12.05.2023) meldete sich ein unbekannter Mann telefonisch bei einem 84-jährigen Mann aus dem Kanton Schaffhausen. Der Anrufer gab sich als "staatsübergreifender Staatsanwalt" aus. Weiter gab er an, dass die Schwester des Seniors einen Verkehrsunfall verursacht habe und dabei mit hohen Tempo in eine französische Fussgängergruppe gefahren sein, wonach eine Person verstorben sein.

Die Schwester sei in der Folge verhaftet worden und werde nach Frankreich überführt. Dort käme sie in Untersuchungshaft und würde dem Haftrichter vorgeführt. Damit dies nicht passieren würde, müsse der Mann umgehend 50'000.- Franken bezahlen.

Da der 84-jährige Mann sich seiner Schwester gegenüber verpflichtet fühlte, hob er in der Folge das Geld ab und fuhr damit – gemäss Anweisung des angeblichen Staatsanwaltes – nach Saint-Louis (Frankreich) und händigte das Geld einem ihm unbekannten Mann aus.

Wie der Mann im späteren Gespräch mit Angehörigen feststellte, war er Opfer eines Telefonbetruges geworden.

Die Schaffhauser Polizei warnt vor diesen Trickbetrugsfällen durch "Schockanrufe" und gibt folgende Tipps:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Sie mit einem beunruhigenden Sachverhalt - wie etwa dem Unfall eines Angehörigen - konfrontiert und Geld von Ihnen fordert.

  • Hinterfragen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen Sie umgehend selbst Kontakt mit Ihren Angehörigen auf.

  • Sprechen Sie mit Seniorinnen und Senioren über die Betrugsmasche "Schockanruf" und klären sie diese auf.

  • Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Schaffhauser Polizei (Telefonnummer +41 52 624 24 24).

Quelle: Schaffhauser Polizei