Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Automundo Automundo.Ch
Canton Icon

Düsseldorf NRW - Die 18'000-Euro-Jacke

Hauptzollamt Düsseldorf

Nächster ❯

Düsseldorf NRW - Die 18'000-Euro-Jacke

18'000 Euro Bargeld, eingenäht in eine Jacke, fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 16. September bei einem Reisenden.

Der 52-jährige Beschuldigte wollte in den Irak ausreisen und wurde von den Zöllnern hinter der Luftsicherheitskontrolle nach mitgeführten Zahlungsmitteln befragt. Zunächst gab der Mann an, dass er 5'000 Euro in seiner Brieftasche habe. Tatsächlich befanden sich darin nur knapp 2'000 Euro. Auf den Differenzbetrag angesprochen wirkte der Reisende plötzlich nervös und zuckte mit den Schultern.
Die Zöllner verlegten die Kontrolle nun in ein Abfertigungsbüro und baten den Mann aus Freiburg alle Taschen zu leeren und seine Jacke auszuziehen. Im Nackenbereich der Jacke war zu erkennen, dass dort offensichtlich eine Naht aufgetrennt und unfachmännisch wieder verschlossen wurde. Nach erneutem Auftrennen der Naht kamen 36 Stück 500-Euro-Banknoten zum Vorschein.
Der Beschuldigte gab an, dass er das Geld für eine Operation seiner Mutter im Irak benötige. Um welche Art Operation es sich handelt und woher das Geld stammt, konnte er nicht sagen.
Verfahren eingeleitet
Die Zöllner leiteten gegen den Reisenden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln in Höhe von insgesamt knapp 20'000 Euro ein. Da der Verdacht der Geldwäsche besteht, stellten sie das Geld sicher.
Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z. B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von 10'000 EUR unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10'000 EUR nur mündlich und nur auf Verlangen angemeldet werden.
Artikelfoto: Hauptzollamt Düsseldorf

Kategorien:

Ausland

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner