Heute Freitagmorgen stoppte die Luzerner Polizei auf der Autobahn A2 in Emmenbrücke ein schweizerisches Sattelmotorfahrzeug, welches mit ätzenden, flüssigen Stoffen beladen war. Auf der Ladefläche wurden zwei mit dem gefährlichen Stoff befüllte Grossgefässe mit einer Gesamtmenge von ca. 1'700...
Heute Freitagmorgen stoppte die Luzerner Polizei auf der Autobahn A2 in Emmenbrücke ein schweizerisches Sattelmotorfahrzeug, welches mit ätzenden, flüssigen Stoffen beladen war.
Auf der Ladefläche wurden zwei mit dem gefährlichen Stoff befüllte Grossgefässe mit einer Gesamtmenge von ca. 1'700 Liter mitgeführt. Weil die Vorschriften für den Gotthardtunnel für dieses Gefahrgut höchstens 1'000 Liter zulassen, musste dem Lastwagenführer die Weiterfahrt in Richtung Gotthard untersagt werden. Zudem war das Sattelmotorfahrzeug von aussen nicht als Gefahrguttransport gekennzeichnet. Solche Transporte müssen aussen mit orangefarbenen Gefahrguttafeln gekennzeichnet sein, damit bei einem allfälligen Ereignis die Einsatzkräfte auf die besonderen Gefahren aufmerksam gemacht werden.
Strafanzeige erstattet
Weiter stellte sich heraus, dass der Führer nicht im Besitze der erforderlichen Gefahrgutfahrer-Bescheinigung war. Auch die vorgeschriebene Ausrüstung für Gefahrguttransporte war nicht vollständig.
Gegen den Lastwagenführer und die an diesem Transport beteiligten Unternehmen werden Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft erstattet. Das Fahrzeug wurde nach erfolgter Kontrolle korrekt ausgerüstet, gekennzeichnet und durch eine berechtigte Person an den Ausgangsort zurückgefahren.
Auf der Ladefläche wurden zwei mit dem gefährlichen Stoff befüllte Grossgefässe mit einer Gesamtmenge von ca. 1'700 Liter mitgeführt. Weil die Vorschriften für den Gotthardtunnel für dieses Gefahrgut höchstens 1'000 Liter zulassen, musste dem Lastwagenführer die Weiterfahrt in Richtung Gotthard untersagt werden. Zudem war das Sattelmotorfahrzeug von aussen nicht als Gefahrguttransport gekennzeichnet. Solche Transporte müssen aussen mit orangefarbenen Gefahrguttafeln gekennzeichnet sein, damit bei einem allfälligen Ereignis die Einsatzkräfte auf die besonderen Gefahren aufmerksam gemacht werden.
Strafanzeige erstattet
Weiter stellte sich heraus, dass der Führer nicht im Besitze der erforderlichen Gefahrgutfahrer-Bescheinigung war. Auch die vorgeschriebene Ausrüstung für Gefahrguttransporte war nicht vollständig.
Gegen den Lastwagenführer und die an diesem Transport beteiligten Unternehmen werden Strafanzeigen an die zuständige Staatsanwaltschaft erstattet. Das Fahrzeug wurde nach erfolgter Kontrolle korrekt ausgerüstet, gekennzeichnet und durch eine berechtigte Person an den Ausgangsort zurückgefahren.

