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Erleichterte Einreise in die Schweiz vom Bundesrat geplant

Der Bundesrat schlägt vor, die Erleichterungen per 28. Juni 2021 in Kraft treten zu lassen (Symbolbild)
Der Bundesrat schlägt vor, die Erleichterungen per 28. Juni 2021 in Kraft treten zu lassen (Symbolbild) (Bildquelle: kuhnmi (CC BY 2.0))

Die Einreise in die Schweiz soll weiter erleichtert werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 entschieden. Die grenzsanitarischen Massnahmen sollen sich neu auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante konzentrieren. Für Einreisende aus dem Schengen-Raum soll die Quarantänepflicht aufgehoben werden. Zudem soll das bestehende Einreiseverbot für Besucherinnen und Besucher aus Drittstaaten aufgehoben werden, wenn diese geimpft sind. Damit trägt der Bundesrat der positiven epidemiologischen Entwicklung und der bevorstehenden Ferienzeit Rechnung. Die Vorschläge gehen jetzt in Konsultation, der Bundesrat entscheidet definitiv am 23. Juni.

Angesichts der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage und den Fortschritten bei der Impfung schlägt der Bundesrat vor, die Vorgaben und grenzsanitarischen Massnahmen für Einreisen deutlich zu lockern. Für Einreisen aus dem Schengen-Raum soll die Quarantänepflicht aufgehoben werden. Eine Testpflicht besteht nur noch für Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Bei Reisenden, die im Zug oder Auto in die Schweiz einreisen, wird darauf verzichtet.

Als Nachweis einer Impfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses soll in Zukunft auch das Covid-Zertifikat verwendet werden können. Das Schweizer Covid-Zertifikat wird so eingeführt, dass es mit dem EU Digital COVID Certificate kompatibel ist.

Einreise aus einem Land mit einer besorgniserregenden Virusvariante

Die bisherige Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit wird reduziert und enthält nur noch Staaten oder Gebiete, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Der Fokus der grenzsanitarischen Massnahmen liegt damit neu bei Personen, die aus einem solchen Staat oder Gebiet einreisen. Geimpfte und genesene Personen können jedoch ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben. Alle, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen ihre Kontaktdaten angeben.

Falls neue Virusmutationen auftreten, gegen die die Impfung nicht mehr schützt, kann die Test- und Quarantänepflicht auf geimpfte und genesene Personen ausgedehnt werden. Mit dieser Massnahme will der Bundesrat ein Instrument zur Hand haben, um die potenzielle Verbreitung neu auftretender besorgniserregenden Virusvarianten in der Schweiz frühzeitig einzudämmen.

Erleichterte Einreise aus Drittstaaten

Für Personen aus Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raums gelten seit dem 19. Juni 2020 wegen des Coronavirus spezielle Einreisebeschränkungen, um dessen Ausbreitung zu bremsen. Diese Einreisebeschränkungen wurden seither sukzessive durch den Bundesrat gelockert. Die Europäische Union (EU) will nun – im Rahmen einer Schengen-Weiterentwicklung – die noch bestehenden Einreisebeschränkungen in den Schengen-Raum für Drittstaatsangehörige mit Impfnachweis aufheben. Als assoziierter Schengen-Staat koordiniert die Schweiz seit Anbeginn der Pandemie ihre Reisebeschränkungen soweit möglich mit der EU.

Die Schweiz sieht vor, die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige per 28. Juni ebenfalls zu lockern. Zwischen den Schengen-Staaten bestehen aktuell keine Einreisebeschränkungen. Zudem gilt bei freizügigkeitsberechtigten Personen die Personenfreizügigkeit unabhängig davon, aus welchem Staat sie in die Schweiz einreisen.

Der Bundesrat schlägt vor, die Erleichterungen per 28. Juni 2021 in Kraft treten zu lassen. Die Vorschläge des Bundesrats gehen bis 16. Juni zur Konsultation an die Kantone, die Sozialpartner und die zuständigen parlamentarischen Kommissionen. Der Bundesrat wird am 23. Juni entscheiden.