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Ermittlungen in Zug - Strafverfahren abgeschlossen

Zuger Polizei

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Ermittlungen in Zug - Strafverfahren abgeschlossen
Die Frau reagierte nicht auf die polizeilichen Anhalte-Aufforderungen (Symbolbild) (Bildquelle: Zuger Polizei)

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat das im Dezember 2019 eröffnete Strafverfahren sistiert (wir berichteten). Im Zentrum der Untersuchung stand eine Amtsgeheimnisverletzung.

Einen am 20. Dezember 2019 im Namen einer Mitarbeiterin der Zuger Polizei veröffentlichten Schriftverkehr enthielt vertrauliche Daten aus dem Einsatzjournal der Zuger Polizei. Diese unterliegen dem Amtsgeheimnis. In der Folge hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eine Strafuntersuchung eingeleitet und die Kantonspolizei Zürich mit den entsprechenden Ermittlungen beauftragt.
Im Fokus der polizeilichen Ermittlungen stand die Frage, ob die Mitarbeiterin das E-Mail tatsächlich versendet und dadurch eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat oder ob eine Drittperson durch unbefugtes Eindringen in eine Datenverarbeitungsanlage für den Versand verantwortlich ist. Es konnten keine Hinweise gefunden werden, dass die Mitarbeiterin die E-Mail-Nachricht versendet hat. Die Ermittlungen nach einer Drittperson als Absender haben zu keinem Ergebnis geführt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat das Verfahren in der Folge sistiert.

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