Wie bereits in einem Schreiben an Anwohnende sowie in einer Medienmitteilung (Medienmitteilung vom 22. April 2022) angekündigt, treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. So wurden neue Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen vorgenommen. Der bestehende EBZ-Sektor 9 wurde durch das Bruggwaldquartier erweitert. Zudem wurden der östliche Teil des Sektors 9 und das Wohngebiet Kesselhalden dem neuen EBZ-Sektor 12 zugeteilt. Die Signalisations- und Markierungsarbeiten sind abgeschlossen, womit längeres Parkieren ab sofort bewilligungspflichtig ist.
Parkieren in der EBZ
Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine gültige Tageskarte oder das Stellen der Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen bezogen werden. Tageskarten können zudem durch das Einscannen des QR-Codes auf dem Sektoren-Flyer gelöst werden.
Quelle: Stadtpolizei St. Gallen