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Eskalation im Nahen Osten – Schweiz mahnt zur Deeskalation

01.03.2026 | 13:45

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eskalation im Nahen Osten – Schweiz mahnt zur Deeskalation

Geografische Einordnung der aktuellen Lage im Iran (Bildquelle: © EDA)

Angesichts der Spannungen im Nahen Osten ruft die Schweiz zur Zurückhaltung auf und warnt vor Reisen in die Region. Die Botschaften bleiben operationell, konsularische Dienstleistungen können jedoch eingeschränkt sein.

Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die Angriffe der Vereinigten Staaten und Israels gegen den Iran sowie über die gefährliche und sich rasch ausweitende Eskalation nach den Militärschlägen und Angriffen auf Golfstaaten und im gesamten Nahen Osten.
Die Schweiz fordert die uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts. Sie ruft alle Parteien zu grösstmöglicher Zurückhaltung auf und fordert den Schutz der Zivilbevölkerung sowie der zivilen Infrastruktur.
Die Schweiz bedauert jede Entwicklung, die zu einer Verschärfung der Spannungen beiträgt. Sie ist überzeugt, dass Konflikte langfristig nur auf diplomatischem Weg gelöst werden können. Die Guten Dienste der Schweiz stehen weiterhin allen beteiligten Parteien zur Verfügung. Wie bei den jüngsten Gesprächen in Genf unter Vermittlung des Sultanats Oman ist die Schweiz bereit, jeden diplomatischen Prozess zu unterstützen, der zur Deeskalation und zur Rückkehr zum Dialog führt.

Die schweizerischen Vertretungen in der Region

  • Die schweizerische Botschaft im Iran ist zurzeit operationell und erbringt beschränkte konsularische Dienstleistungen. Das Personal ist wohlauf. Der Normalbestand der Vertretungen in Teheran beträgt 14 Schweizer und 23 lokale Mitarbeitende. Die Anzahl Botschaftspersonal vor Ort ist gemäss der laufenden Lagebeurteilung angepasst. Begleitpersonen sind keine mehr vor Ort.
  • Die Schweizer Botschaft in Tel Aviv ist operationell. Das Personal ist wohlauf. Der Normalbestand der Vertretungen in Tel Aviv beträgt 6 Schweizer und 14 lokale Mitarbeitende. Die Anzahl Botschaftspersonal vor Ort ist gemäss der laufenden Lagebeurteilung angepasst.
  • Alle restlichen Vertretungen in der Region sind operationell. Das Personal ist wohlauf.
  • Wie alle Schweizer Vertretungen im Ausland verfügen alle Vertretungen in der Region über die notwendigen Sicherheits- und Krisendispositive. Diese werden laufend überprüft und angepasst. In den Dispositiven sind auch Notfallplanungen enthalten. Zu konkreten Massnahmen und Vorkehrungen äussert sich das EDA nicht.

Informationen für Schweizer Staatsangehörige

  • Schweizer Reisenden wird empfohlen, die Reise-App des EDA Travel Admin herunterzuladen und ihre Reise zu registrieren. Reisende, die aus der Region ausgereist sind, werden gebeten, ihre Daten auf Travel Admin anzupassen bzw. die registrierte Reise zu beenden.
  • In dringenden Fällen kann die Helpline EDA in Bern rund um die Uhr unter +41 800 24 7 365 / +41 58 465 33 33 oder per E-Mail helpline@eda.admin.ch kontaktiert werden
  • Schweizer Staatsangehörige können sich bei Notfällen auch an die nächstgelegene schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizer Staatsangehörige vor Ort sind zudem angehalten, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.
  • Ausreisewillige Schweizer Staatsangehörige sollten sich bei den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern über Ausreisemöglichkeiten informieren.
  • Das EDA führt keine organisierte Ausreise für Schweizer Staatsangehörige aus der Region durch.
  • Der Entscheid, die Region zu verlassen erfolgt auf eigene Verantwortung und Kosten der ausreisenden Person (Art. 48 ASG).
  • Seit dem 02.08.2024 rät das EDA generell von Reisen in den Iran ab.
  • Seit dem 28.02.2026 rät das EDA generell von Reisen nach Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete ab (bis zum 28.02 wurde von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Israel abgeraten).
  • Die Reisehinweise entsprechen der aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort. Diese werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Bitte beachten Sie auch die länderunabhängigen Reiseinformationen auf der gleichen Webseite.
  • Die Schweiz kann im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage ihre Dienstleistungen unter Umständen nur noch beschränkt oder gar nicht mehr erbringen und in Notfällen nur noch eingeschränkt Hilfe leisten. Es gelten die Prinzipien der Eigenverantwortung und der Subsidiarität gemäss Auslandschweizergesetz

Kategorien:

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