Die richtige Fahrzeugbeleuchtung ist eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit im Strassenverkehr. Die Kantonspolizei Bern macht Lenkerinnen und Lenker darauf aufmerksam, dass bereits bei zweifelhaften Sichtverhältnissen das Abblendlicht einzuschalten ist. Im Februar führt sie im Rahmen einer...
Die richtige Beleuchtung des Fahrzeugs steigert erwiesenermassen die Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer und vermindert so das Unfallrisiko. Gerade im Winterhalbjahr, wenn die Lichtverhältnisse durch Nebel, Regen, Schneefall oder Dämmerung besonders beeinträchtigt sind, ist die richtige Fahrzeugbeleuchtung eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit im Strassenverkehr. Die Kantonspolizei Bern führt deshalb im kommenden Monat Februar 2016 im Rahmen einer Schwerpunktaktion im ganzen Kantonsgebiet Lichtkontrollen bei Fahrzeugen durch.
Zwei Jahre nach der Einführung des Lichtobligatoriums per 1. Januar 2014 stellt die Kantonspolizei Bern nach wie vor zahlreiche Fahrzeuge fest, welche mit falscher Beleuchtung unterwegs sind. So benutzen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker anstelle der erforderlichen Abblendlichter bei schlechten oder zweifelhaften Sichtverhältnissen teilweise nur die Tagfahrlichter. Da bei eingeschaltetem Tagfahrlicht die Rücklichter nicht leuchten, ist das Fahrzeug in diesen Fällen von nachfahrenden oder aufschliessenden Verkehrsteilnehmern nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar. Bei zweifelhaften oder schlechten Sichtverhältnissen ist deshalb zwingend das Abblendlicht einzuschalten.
In vielen Fällen ist die falsche Beleuchtung darauf zurückzuführen, dass die heute in Fahrzeugen vorhandenen Sensoren der Lichtautomaten zu spät auf zweifelhafte Sichtverhältnisse reagieren. Die Kantonspolizei Bern empfiehlt den Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern deshalb, frühzeitig manuell auf das Abblendlicht umzuschalten.
Zwei Jahre nach der Einführung des Lichtobligatoriums per 1. Januar 2014 stellt die Kantonspolizei Bern nach wie vor zahlreiche Fahrzeuge fest, welche mit falscher Beleuchtung unterwegs sind. So benutzen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker anstelle der erforderlichen Abblendlichter bei schlechten oder zweifelhaften Sichtverhältnissen teilweise nur die Tagfahrlichter. Da bei eingeschaltetem Tagfahrlicht die Rücklichter nicht leuchten, ist das Fahrzeug in diesen Fällen von nachfahrenden oder aufschliessenden Verkehrsteilnehmern nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar. Bei zweifelhaften oder schlechten Sichtverhältnissen ist deshalb zwingend das Abblendlicht einzuschalten.
In vielen Fällen ist die falsche Beleuchtung darauf zurückzuführen, dass die heute in Fahrzeugen vorhandenen Sensoren der Lichtautomaten zu spät auf zweifelhafte Sichtverhältnisse reagieren. Die Kantonspolizei Bern empfiehlt den Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern deshalb, frühzeitig manuell auf das Abblendlicht umzuschalten.

