Das Fahrverbot entlang der Seepromenade in der Stadt Zug wird von Velofahrenden oft missachtet. Dies bestätigten auch die Kontrollen in den vergangenen Wochen.
Wie bereits am 5. April 2016 angekündigt hat die Polizei entlang der Seeanlagen in Zug Kontrollen durchgeführt. Diese bestätigten, dass viele Fahrradfahrende in der Stadt Zug statt auf den markierten Velowegen direkt an der Seepromenade entlang fahren. Dort kommt es immer wieder zu Nutzungskonflikten mit Fussgängerinnen und Fussgängern.
In einer ersten Phase hat die Polizei während einer Woche fehlbare Velofahrerinnen und Velofahrer auf das Fahrverbot hingewiesen und insgesamt 50 Ermahnungen ausgesprochen. Während der darauffolgenden vier Wochen wurden insgesamt 32 Ordnungsbussen ausgestellt.
Hinweis auf Fahrverbot
Für die Seeanlagen, vom Hafen bis zum Landsgemeindeplatz, gilt ein allgemeines Fahrverbot. Velofahren ist in diesem Bereich nicht gestattet. Es sind die markierten Fahrradwege an der Chamerstrasse und bei der Vorstadt zu benützen.

