Die kantonale Staatsanwaltschaft Schwyz hat das Verfahren wegen des Tötungsdeliktes in Lachen abgeschlossen. Gegen den 54-jährigen Mann, der am 29. Juli 2013 in Lachen seine Tochter in der Familienwohnung getötet hat, wurde heute beim Strafgericht Schwyz Anklage wegen Mordes eventualiter wegen...
Die kantonale Staatsanwaltschaft Schwyz hat das Verfahren wegen des Tötungsdeliktes in Lachen abgeschlossen. Gegen den 54-jährigen Mann, der am 29. Juli 2013 in Lachen seine Tochter in der Familienwohnung getötet hat, wurde heute beim Strafgericht Schwyz Anklage wegen Mordes eventualiter wegen vorsätzlicher Tötung erhoben.

