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FCL vs. FCZ: Hooligans gebüsst - Fahndung läuft weiter

Staatsanwaltschaft Luzern

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Die Staatsanwaltschaft Luzern hat 10 Fussballrandalierer zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Zudem haben alle Personen Stadion- und Rayonverbote erhalten. Die Verurteilten hatten sich im Mai 2015, nach einem Fussballspiel vom FC Luzern gegen den FC Zürich, an gewalttätigen Ausschreitungen in der...

76 Prozent identifiziert: Hohe Aufklärungsrate von unbekannten Fussballrandalierern Nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Luzern und dem FC Zürich vom 25. Mai 2015 ist es in der Stadt Luzern zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen den beiden Fangruppierungen gekommen (polizeiticker.ch berichtete). 34 unbekannte Beteiligte wurden von der Polizei gesucht.

Die polizeilichen Ermittlungen und eine anschliessende Öffentlichkeitsfahndung führten dazu, dass insgesamt 26 Personen (Aufklärungsrate von rund 76%) identifiziert werden konnten.

Weiterhin sind acht Beteiligte unbekannt und werden per Öffentlichkeitsfahndung gesucht (hier mehr).

Über 15'000 Franken Geldstrafe, Busse und Untersuchungskosten für Fussballrandalierer

Bisher wurden 10 Fussballrandalierer von der Staatsanwaltschaft Luzern verurteilt. Die Männer wurden u.a. wegen Landfriedensbruch, Vermummung und/oder Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen. Sie wurden mit Geldstrafen zwischen 3'900 bis 15'600 Franken bestraft. Zudem müssen die Verurteilten Bussen bis zu 4'000 Franken und die Untersuchungskosten bezahlen.

Die Urteile sind rechtskräftig. Den Betroffenen hat die Luzerner Polizei entsprechende Rayonverbote ausgesprochen. Zudem hat der FC Luzern auf Empfehlung der Polizei allen Verurteilten ein schweizweites Stadionverbot für drei Jahre ausgesprochen.

Die Fälle von zwölf weiteren, identifizierten Randalierern wurden an Staatsanwaltschaften oder Jugendanwaltschaften von anderen Kantonen abgetreten. In weiteren vier Fällen kam es zu Einsprachen. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

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