Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und privat ein fremdes Fahrzeug ausleihen, müssen Sie Folgendes beachten:
- Das Fahrzeug ist in der Schweiz angemeldet
Denken Sie daran, den Fahrzeugausweis, den Führerausweis, das Abgasdokument, ein Pannendreieck und die** Vignette** mitzuführen.
Prüfen Sie Ihre Versicherung: Für Fremdlenker gibt es besondere Versicherungen zusätzlich zur Privathaftpflicht.
- Das Fahrzeug ist im Ausland angemeldet
Grundsätzlich dürfen Personen, die in der Schweiz wohnen kein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug fahren. Sobald Sie ein solches Auto fahren, gilt es als importiert und muss verzollt und versteuert sein.
Personen mit Wohnsitz im Ausland
Eine in der EU wohnhafte Person darf grundsätzlich kein in der Schweiz angemeldetes Fahrzeug im Gebiet der EU verwenden. Fährt eine in der EU wohnhafte Person mit einem von einem Schweizer Bekannten ausgeliehenen Fahrzeug in die EU, gilt dies möglicherweise bereits als Autoschmuggel. Massgebend sind jedoch die Vorschriften der Europäischen Union.