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Festnahme Dietikon ZH - Untersuchungshaft nach Unfall am Samstag

Kantonspolizei Zürich

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Festnahme Dietikon ZH - Untersuchungshaft nach Unfall am Samstag
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Am vergangenen Samstagabend, 5. Oktober 2019 kam es in Dietikon zu einer Frontalkollision zwischen zwei Personenwagen, bei der vier Personen verletzt wurden. Eine Frau und ein Kind erlitten lebensbedrohliche Verletzungen, zwei Personen leichte Verletzungen (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 5. Oktober 2019). Die Kantonspolizei Zürich und die Zürcher Staatsanwaltschaft haben noch auf dem Unfallplatz Ermittlungen zur Klärung der Unfallursache aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat im Anschluss an den Verkehrsunfall ein Verfahren gegen den 20-jährigen Lenker des Fahrzeugs u.a. wegen Strassenverkehrsdelikten (Rasertatbestand) und Körperverletzung eröffnet. Auf Grund von ersten Ermittlungsergebnissen und belastenden Zeugenaussagen wurde der 20-jährige Lenker am Montag, 7. Oktober 2019 am frühen Nachmittag verhaftet.
Es besteht der dringende Verdacht, dass der Lenker den Personenwagen vor der Kollision massiv beschleunigte und mit übersetzter Geschwindigkeit lenkte. Die genau gefahrene Geschwindigkeit ist Gegenstand der Untersuchung der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis. Die beiden Unfallfahrzeuge wurden sichergestellt.
Gestern Dienstag eröffnete die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis weitere Verfahren wegen Unterlassung der Nothilfe und wegen Irreführung der Rechtspflege und liess den Beifahrer sowie den Mieter des Unfallfahrzeugs ebenfalls verhaften. Beide wurden nach der staatsanwaltschaftlichen Befragung wieder aus der Haft entlassen.
Im Verfahren gegen den nicht geständigen Lenker stellte die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis beim Zwangsmassnahmengericht (Haftrichter) Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft wegen der Gefahr von Absprachen.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle beteiligten Personen die Unschuldsvermutung.
Über den aktuellen Gesundheitszustand der beiden lebensbedrohlich verletzten Personen liegen der Zürcher Staatsanwaltschaft keine Informationen vor.

Kategorien:

Zürich
Verkehr

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