Seit dem 10. Juli 2015 herrscht ein allgemeines Feuerverbot in Schwyz.
Die Kantonspolizei Schwyz erinnert daran, dass seit dem Freitag ein allgemeines Feuerverbot gilt. Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen oder brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Grillieren an Feuerstellen im Freien sowie das Abbrennen von Feuerwerken.
Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées. Das Verbot gilt bis auf ausdrücklichen Widerruf durch die zuständige Behörde.
Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrill sowie in festen Cheminées. Das Verbot gilt bis auf ausdrücklichen Widerruf durch die zuständige Behörde.

