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Feuerverbot im Kanton Uri Geschichte

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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im gesamten Kantonsgebiet wird aufgehoben.

Nach den Niederschlägen über das Wochenende, hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Uri entschärft. Nach Rücksprache mit dem Amt für Forst und Jagd und der Abteilung Feuerwehrinspektorat wird folgendes entschieden:
  • Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird im gesamten Kantonsgebiet per sofort aufgehoben.
  • Im Umgang mit offenem Feuer im Freien ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten.

Am 17. Juli 2015 erliess die Sicherheitsdirektion Uri auf dem gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1996 über den Feuerschutz (FSG, RB 30.3111). Nun dürfen wir mit Befriedigung mitteilen, dass die Bevölkerung viel Verständnis für diese Einschränkung gezeigt hat.

Die Gemeinden und Feuerwehren haben mit verschiedenen Aktivitäten zu dieser positiven Akzeptanz beigetragen. Die drohende Gefahr von Waldbränden wurde allgemein ernst genommen.

Grillieren im Wald und in Waldesnähe ist wieder erlaubt. Wenn immer möglich, sind die dafür eingerichteten Feuerstellen zu benutzen. Jedes Feuer muss vor dem Weggehen vollständig gelöscht werden.

Im Kanton Uri ereigneten sich während dem Feuerverbot keine grösseren Waldbrände.

Nur in wenigen Fällen mussten Verstösse gegen das Feuerverbot festgestellt werden.

Kategorien:

Uri

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